Die Riester Rente Produkte der Versicherungen müssen verschiedene staatlich festgelegte Voraussetzungen erfüllen, damit Sie als Riester Rente bezeichnet werden dürfen und die Altersvorsorgezulage gezahlt wird. Diese Zertifizierungsvoraussetzungen sorgen für ein hohes Mass an Sicherheit. Die staatliche Förderung sorgt für eine hohe Rendite.

Die staatlichen Zuschüsse können je nach persönlicher Situation einen sehr hohen Anteil an der Gesamtsparsumme erreichen – manche Sparer erhalten bis zu über 70% der Sparsumme als staatliche Riester Förderung! Entsprechend der gewählten Anlageform (z.B. Riester-Fonds) wird das Geld dann bis zur Rente gewinnbringend vom Anbieter angelegt bzw. verzinst.

Warum ist die Riester Rente eine sehr sichere Altersvorsorge?

  • Das Riester-Konto kann nicht gepfändet werden!
  • Das Kapital wird auch nicht auf vorhandenes Vermögen im Falle von längerer Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld II) angerechnet.
  • Jeder Anbieter muss dem Versicherten zum Rentenantrittszeitpunkt die vollständige eingezahlte Summe (inklusive aller staatlichen Zulagen) als verfügbare Mindestrente garantieren.

Es ist möglich einen Teil des angesparten Kapitals aus dem Riester-Vertrag zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu entnehmen („Wohnriester bzw. Eigenheimrente“).

Seit 2010 es sogar möglich, dass gesamte gesparte Kapital für das Bauen oder Kaufen von Immobilien zu entnehmen. Die bis dahin erforderliche Summe von mehr als 10.000 Euro angespartem Kapital muss inzwischen nicht mehr auf dem Riesterkonto zur Verfügung stehen.