Selbständiger Freiberufler Die Riester-Rente wurde insbesondere für rentenversicherungspflichtige Angestellte entwickelt. Sie sollen die zunehmende Versorgungslücke durch die gesetzliche Rentenversicherung durch private Altersvorsorge schließen.

Eine Förderung durch eine Riester-Rente gibt es nur für Selbständige die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Oder die über eine indirekte förderberechtigung durch den Ehepartner riestern dürfen.

Folgene Voraussetzungen müssen vorliegen um bei der Riester-Rente direkt förderberechtigt zu sein:

  • Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Beschränkte oder unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland.

Rechtlich entscheiden ist nicht die Selbständigkeit, sondern ob eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Selbständige die der Versicherungspflicht in der gesetztlichen Rentenversicherung unterliegen, gehören daher zum Personenkreis der direkt Förderberechtigten. Hierzu gehören u.a. über die Künstlersozialkasse versicherte Künstler und Handwerker sofern Sie nicht von der Versicherungspflicht befreit sind.

Nicht zu den direkt Förderberechtigten gehören hingegen alle Pflichtversicherten einer berufständischen Versorgung (z.B. Ärtze, Apotheker, Steuerberater, Anwälte und Architekten).

Mehr Details finden sie hier: Riester-Rente Voraussetzungen.

Indirekte Förderberechtigung durch den Ehegatten für Selbständige:

  • Nicht direkt förderfähige Selbständige können von den Riester-Zulagen und Steuervorteilen profitieren, wenn ein Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört. Man spricht von einer indirekten Förderberechtigung durch den Ehepartner bzw. mittelbaren Zulagenberechtigung. Voraussetzungen ist jedoch: Beide Partner werden steuerlich zusammen veranlagt, leben nicht dauerhaft getrennt und schliessen jeweils einen eigenen Riester-Rente Vorsorgevertrag ab.

Was passiert bei einem Wechsel in die Selbständigkeit?

Folgen eines WechselsEntfällt die Pflicht sich in der gesetzlichen Rentenversicherung zur versichern, geht auch die direkte Förderberechtigung für die Riester-Rente verloren. Besteht eine indirekte Förderberechtigung durch den Ehegatten, kann der Vertrag ganz normal weitergeführt werden.

Im Jahr des Wechsels in die Selbständigkeit besteht noch ein vollständiger Anspruch auf die Riester-Förderung. Danach kann der Riester-Vertrag beitragsfrei fortgeführt werden.

Die staatliche Förderung die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Vertrag eingezahlt wurde bleibt erhalten. Allerdings nur sofern der Vertrag nicht aufgelöst wird.

Die Rürup-Rente Förderung als Alternative zur Riester-Rente

Für (nicht nur) alle Selbständigen hat der Gesetzgeber die Rürup-Rente entwickelt. Diese ist nicht nur für Selbständige möglich und kann auch für Angestellte mit einem hohen Einkommen interessant sein. Sie sind weder direkt noch indirekt förderberechtigt bezüglich der Riester-Rente sollten Sie sich auf jeden Fall über die Rürup-Rente informieren.