Es ist eine große Angst jedes Einzelnen, im Alter zum Pflegefall zu werden und stark an Lebensqualität einzubüßen. Der Wunsch aller ist eine gute und liebevolle Versorgung sowie ein Leben in eigenen vier Wänden oder in einer schönen Umgebung, auch wenn man auf Pflege angewiesen ist.

Die Anzahl der Pflegebedürftigen nimmt stetig zu.

Pflegebedürftigkeit und die damit verbundenen Kosten sind ein zunehmendes gesellschaftliches Problem. Die Menschen werden immer älter und auch die Lebensdauer als Pflegefall erhöht sich bedingt durch medizinische Fortschritte. Bereits im Jahr 2030 rechnet der Gesetzgeber mit rund 30% mehr Pflegebedürftigen als im Jahr 2010. Frauen sind dabei doppelt so häufig betroffen wie die Männer. Und Pflege kostet viel Geld.

Laut der Untersuchung der IfD gaben 49 % der Befragten an, dass sie sich Sorgen machen, ob sie im Pflegefall über eine ausreichende Absicherung verfügen. Etwa 75 % sind der Meinung, dass man durch die gesetzliche Pflegeversicherung im Falle der Pflegebedürftigkeit nicht ausreichend abgesichert ist. Diese Befürchtungen sind leider berechtigt.

Gesetzliche Pflegeversicherung alleine reicht nicht aus.

Bereits jetzt ergibt sich beim einem Pflegeheimplatz in der niedrigsten Pflegestufe 1 eine Finanzierungslücke von etwa 1.020€ im Monat, die nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung getragen wird. Diese Summe muss aus den laufenden privaten Einnahmen oder Vermögenswerten des Pflegebedürftigen und dessen Familie entrichtet werden.

Die finanzielle Lücke kann durch eine private Pflegeversicherung geschlossen werden.

Auch der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit der privaten Vorsorge für den Ernstfall erkannt und fördert diese seit dem Jahr 2013 mit Zuschüssen im Rahmen des verabschiedeten Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes vom 29.06.2012.

Neben der Förderung einer privaten Vorsorge („Pflege-Bahr“) wurde mit dem Kabinettbeschluss vom 28. Mai 2014, aufgrund der zunehmenden gesellschaftlichen Bedeutung der Pflegeversicherung, weitere Anpassung der gesetzlichen Pflegeleistungen beschlossen, welche seit dem 1. Januar 2015 in Kraft getreten sind.

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