In Deutschland werden die Renten nicht durch angespartes Kapital finanziert, sondern über die aktuellen Rentenversicherungsbeiträge der noch arbeitenden Bevölkerung. Dabei müssen wegen der geringen Geburtenraten immer mehr Rentner von immer weniger Berufstätigen finanziert werden.

Entstehung der Riester-Rente:

Um die freiwillige private Rentenvorsorge zu unterstützen und finanziell zu fördern, wurde im Jahr 2001 die sogenannte Riester-Rente eingeführt. Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Zusatzrente, und ist namentlich auf den damaligen Arbeitsminister Walter Riester zurückzuführen.

Auch in Zukunft ist von weiteren starken Rentenkürzungen auszugehen, wodurch eine private Rentenvorsorge unvermeidlich wird um diese Versorgungslücke zu schliessen!

So funktioniert die Riester-Rente:

Jeder der einen Riestervertrag abschliesst erhält vom Staat eine Zulage und kann ggf. auch von dem steuerlichen „Sonderausgabenabzug“ profitieren. Um die Zulagen zu erhalten muss der Sparer monatlich einen bestimmten Anteil seines Bruttogehalts in seinen Riestervertrag einzahlen – vom Staat erhält er dann eine Grundzulage und eine Kinderzulage für jedes Kind, dass er besitzt.

Die Auszahlung erfolgt monatlich ab Rentenbeginn und ist im Detail von der gewählten Anlageform abhängig. Dabei ist eine 30%-ige Teilauszahlung des ersparten Gesamtbetrags möglich.

Bisher wurden bereits über 12 Millionen Riester-Renten abgeschlossen! Das ist insbesondere auf die seit Einführung im weiter gestiegenen Zulagen, aber eben auch auf immer weitere staatliche Rentenkürzungen zurückzuführen.

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