Riester-Rente kündigen? Riester-Vertrag Ruhestellung? Anbieterwechsel?
Eine Kündigung der Riester-Rente ist meist nur mit hohen Verlusten möglich. In vielen Fällen ist von einer vorzeitigen Kündigung abzuraten. Prüfen Siemit Ihrem Anbieter besser alternativen Möglichkeiten. Sonst sind Förderung, Abschlussgebühren und Verwaltungskosten für Sie verloren! Und eine Zusatzvorsorge für die Rente ist und bleibt unvermeidlich.
Bei einer vorzeitigen Kündigung der Riester-Rente spricht der Gesetzgeber von einer „schädlichen Verwendung“. Die bis zum Auflösungszeitpunkt erhaltene Riester-Förderung (Grundzulage, Kindzulage und ggf. Steuervorteile) müssen zurückbezahlt werden. Falls im ausgezahlten Ansparbetrag Erträge vorhanden sind (Zinseinnahmen & Wertzuwächse) dürfen Sie diese behalten. Sie müssen allerdings versteuert werden.
Wussten Sie schon?
- Seit dem 1.1.2018 erhöht sich die Riester-Rente Grundzulage von 154€ auf 174€. Die Kinderzulage bleibt unverändert bei 300€ (185€ bei vor 2008 geborgenen Kindern).
- Sie dürfen Ihre Riester-Rente nun auch später im europäischen Ausland beziehen („Mallorca Rente“).
- Bei Wohn-Riester kann sich nun auch ihre selbtsgenutzte Immobilie im europäischen Ausland befinden (inkl. EWG Staaten).
- Die Riester-Rente wird nicht mehr vollständig mit der Rente/Hartz 4 verrechnet! Es können bis zu 202€ der Rente jeden Monat zusätzlich zur Grundsicherung ausgezahlt werden. Für alle bei denen es besonders knapp ist im Alter eine sehr wichtige Änderung (1.1.2018)!
Alternativen zur Kündigung der Riesterrente:
- Die Ruhestellung des Riester-Vertrags: Sie zahlen keine weiteren Eigenbeiträge ein. Natürlich erhalten sie solange auch keine weiteren Zulagen. Ihre bestehenden Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden. Ihr angespartes Kapital wird weiter verzinst. Dies ist oft die beste Lösung wenn Sie gerade einen zeitlich begrenzten finanziellen Engpass haben. Können Sie später Ihren Mindestbeitrag zur Riester-Rente wieder erbringen? Dann können Sie jederzeit Ihren Riestervertrag einfach weiter anfangen zu besparen.
- Bei einer Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen anderen Riester-Rente Anbieter muss die Förderung ebenfalls nicht zurückgezahlt werden. Auch ein anderen Riester Tarif beim gleichen Anbieter ist denkbar. Diese Lösung eignet sich, wenn Sie mit Ihrer bisherigen Riester-Rente aufgrund der Kosten nicht zufrieden sind. Aber bedenken Sie: Einige Riester-Produkte wie z.B. eine klassische Riester-Rentenversicherung verursachen selbst bei den besten Anbietern anfangs hohe Kosten. Die Abschluss- & Vertriebskosten werden alle auf die ersten Jahre umgelegt. Langfristig können Sie jedoch sehr ordentliche Renditen erwirtschaften! Sofern die laufenden Verwaltungskosten nicht zu hoch sind.
- Benötigen Sie Geld für den Kauf oder Bau von Wohneigentum, können Sie das in Ihrer Riester-Rente angesparte Kapital für selbstgenutztes Wohneigentum nutzen. Sie können sowohl Eigentum kaufen als auch bauen. Das Wohneigentum muss aber von Ihnen selbstgenutzt sein. Mit dem „Wohn-Riester“ können Sie nach festgelegten Regeln Geld von Ihrem Riester Förderkonto dafür entnehmen. Die Regeln für Wohn-Riester haben sich in den letzten Jahren immer weiter verbessert. Daher lohnt es auch sich zu informieren, auch wenn für Sie früher Wohn-Riester nicht attraktiv war!