Betriebliche Riester-Rente lohnt sich nicht!
Sowohl die Riester-Rente, als auch die betriebliche Altersvorsorge, können eine gute Möglichkeit sein die staatliche Rente zu ergänzen. Beide Durchführungswege sollten Sie jedoch nicht direkt miteinander kombinieren – sie lassen sich aber durchaus parallel durchführen!
Die Nachteile einer Riester-Rente im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge, müssen im Vergleich zu einer normalen betrieblichen Altersvorsorge betrachtet werden. Kurz zusammengefasst: Wird die Eigenbeitrag der Riester-Rente nicht aus dem Nettoeinkommen, sondern durch eine betriebliche Altersvorsorge finanziert, ergibt sich eine unverhältnismäßig hohe Belastung mit Sozialabgaben (Beiträge zur Pflege- & Krankenversicherung).
Tipp: Die betriebliche Altersvorsorge und die Riester-Rente als Alternative oder Ergänzung, finden Sie im Abschnitt: Betriebliche Altersvorsorge und/oder Riester-Rente? Weiter unten auf dieser Seite finden Sie die ausführliche Begründung woraus sich die genannten Nachteile einer direkten Kombination ergeben.
Betriebliche Altersvorsorge aus dem Bruttoeinkommen (= Betriebliche Altersvorsorge ohne Riester-Rente)
Die Betrag welcher in die betrieblichen Altersvorsorge investiert wird, wird durch „Entgeltumwandlung“ vom Bruttoeinkommen abgezogen. Das bedeutet der Sparbetrag wird von der Einkommenssteuer und den Sozialversicherungsabgaben freigestellt und auf das betriebliche Vorsorgekonto eingezahlt. Inzwischen hat sich die Bundesregierung, entgegen der früheren Planung entschlossen, diese Sozialversicherungsfreiheit über 2008 hinaus weiter zu erhalten.
Da in der Sparphase keine Steuern und Sozialabgaben fällig werden, sind in der Auszahlungsphase neben der Einkommenssteuer die vollen Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken- & Pflegeversicherung) zu entrichten. Es gilt der, in aller Regel dann deutlich niedrigere Steuersatz, im Rentenalter.
Betriebliche Altersvorsorge durch eine Riester-Rente Zulagen Förderung
Bei einer Riester-Rente im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge werden die Riester-Rente Beiträge aus dem Nettoeinkommen des Förderungsberechtigten geleistet. Praktisch werden die Beiträge danach zwar durch die staatlichen Riester-Zulagen und ggf. einen steuerlichen Sonderausgabenabzug von der Einkommensteuer freigestellt. Das gilt aber im Gegensatz zur „normalen“ betrieblichen Altersvorsorge nicht für die Sozialversicherungsbeiträge. Auch die Riester-Rente in der Auszahlungsphase mit dem persönlichen Einkommsteuersatz zu versteuern.
Entscheidend ist: Bei der Riester-Rente im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge sind auch in der Rentenphase noch einmal Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Der Rentner muss sogar die vollen Sozialabgaben alleine tragen, da er keinen Arbeitgeber hat, der den „Arbeitgeberanteil“ tragen muss.
Dagegen besteht keine Sozialabgabenpflicht auf die Rentenzahlungen eines privaten Riester-Vertrags in der Auszahlungsphase! (Ausnahme: Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte). Die private Variante liefert daher im Rentenalter eine fast 20% höhere Auszahlung (Krankenkassensatz + Pflegeversicherungssatz) als die betriebliche Variante! Übersteigt bei einem Sparer die Höhe der staatlichen Zulagen den Vorteil, welcher sich durch eine Verminderung der Einkommensteuer ergeben hätte, fallen auf diesen Anteil sogar weder in der Anspar- noch in der Auszahlungsphase Sozialabgaben an.
Einige Experten vertreten deshalb sogar die Meinung, dass ein Arbeitgeber oder Versicherungsvermittler der nicht ausführlich auf die genannten Nachteile hinweist, eventuell der Schadensersatzpflicht unterliegt (so z.B. das Bundes-Versorgungs-Werk). Daneben sprechen weitere Gründe gegen die betriebliche Version, wie z.B. Probleme bei einem Jobwechsel und flexiblere Auszahlungskonditionen bei normaler betrieblichen Förderung. Zudem vermindert sich durch die Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge auch der Anspruch auf die staatliche Rente (um den eigenen und den Arbeitgeberbeitrag).
Ausnahmen in denen betrieblich geriestert werden kann:
- Möchten Sie eine Invaliditäts- oder Hinterbliebenenrente abschließen und bekommen keinen Vertrag aus gesundheitlichen Gründen, dann könnte eine betriebliche Riester-Rente eine Alternative für sie sein. In manchen Fällen sind diese Zusatzabsicherungen in den betrieblichen Verträgen enthalten.
- Sind Sie auch noch privat krankenversichert (auch noch während der Rente!) können Sie gut eine betriebliche Riester-rente abschließen. Da auf Rentenzahlungen keine Renten- und Arbeitslosenversicherung geleistet werden müssen und die Beiträge der privaten Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen sind, zahlen Sie dann keine doppelten Sozialabgaben.