Zum 1.1.2015 wird der Garantiezins der Riester-Rentenversicherung von bisher 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent abgesenkt. Betroffen hiervon sind neben der Riester-Rentenversicherung auch alle anderen klassischen Rentenversicherungsprodukte.

Wer eine Riester-Rente in Form einer klassischen Rentenversicherung abschließt, erhält von seinem Anbieter eine gesetzlich vorgeschriebene Kapitalgarantie. Das bedeutet, dass zum Auszahlungszeitpunkt der Riester-Rente mindestens das eingezahlte Kapital zur Verfügung stehen muss. Zusätzlich profitieren Sparer bei Riester-Rentenversicherungen von einer gesetzlich festgelegten jährlichen Mindestverzinsung. Seit 2012 betrug dieser Zinssatz 1,75 Prozent. Aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus wurde nun vom Bundesfinanzministerium im Rahmen der sogenannten Deckungsrückstellungsverordnung beschlossen, den Zinssatz auf 1,25 Prozent abzusenken.

Welche Produkte sind betroffen?

Die Zinssenkung betrifft alle klassischen Rentenversicherungsprodukte, für die der gesetzlich vorgeschriebene Garantiezins gilt. Dazu gehört bei entsprechender Gestaltung die Rürup Rente, aber auch Berufsunfähigkeitsversicherungen, Pflegeversicherungen und natürlich die klassische Kapitallebensversicherung.

An den Konditionen der fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung, dem Riester-Fondsparplan, dem Riester-Banksparplan oder den Wohnriester Verträgen ändert sich durch die Zinssenkung nichts.

Ändert sich etwas für Riester-Rente Bestandsverträge?

Nein, die Änderung gilt nur für Neuabschlüsse ab dem 1.1.2015. Haben Sie bereits vor dem Stichtag einen Vertrag abgeschlossen, ändert sich nichts an Ihren Konditionen.

Lohnt sich eine Riester-Rente nun noch?

Die Förderung durch staatliche Zulagen und Steuervorteile in der Ansparphase bleibt unverändert. Sie profitieren weiterhin in voller Höhe, sofern Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und einen Vertrag abschließen. Selbst die tatsächliche Auszahlung der späteren Rente muss nicht geringer ausfallen als bisher. Denn in aller Regel zahlen die Anbieter nicht nur den garantierten Mindestzins aus, sondern eine darüber hinausgehende Überschussbeteiligung.