Fondsgebundene Rentenversicherung
Wie sich bereits aus der Bezeichnung ableiten lässt, handelt es sich bei der fondsgebundenen Rentenversicherung um eine Variante der privaten Rentenversicherung, bei der die eingezahlten Beiträge in Wertpapieren angelegt werden. Das Risiko liegt dabei beim Versicherungsnehmer, weshalb er auch direkten Einfluss auf die Anlagestrategie nehmen kann.
Anlagemöglichkeiten im Rahmen einer Fondsgebunden Rentenversicherung
Je nachdem, wie ausgeprägt die Risikobereitschaft des Versicherungsnehmers ist, kann er beispielsweise den überwiegenden Teil seiner Beiträge in festverzinsliche Wertpapiere investieren oder seine Beiträge in hochspekulativen Aktienfonds anlegen. Im Normalfall ist es allerdings möglich, die Anlagestrategie während der Laufzeit zu wechseln.
Eine weitere Variante von fondsgebundenen Rentenversicherungen ist die, dass die Wahl der Fonds, in die investiert wird, von einem Vermögensverwalter übernommen wird, wobei der Versicherungsnehmer lediglich vorgibt, ob eine konservative oder eine spekulative Anlagestrategie verfolgt werden soll. Insgesamt bieten fondsgebundene Rentenversicherung deutlich höhere Renditechancen als klassische private Rentenversicherungen, sind jedoch auch mit einem höheren Verlustrisiko verbunden.
Unterschiede zwischen klassischer und fondsgebundener Rentenversicherung
Ein wesentlicher Unterschied zu klassischen privaten Rentenversicherungen besteht darin, dass die Ablaufleistung bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung nicht garantiert werden kann. Dies erklärt sich damit, dass sich die Ablaufleistung ausschließlich daraus ergibt, wie sich die Wertpapiere bis zum Zeitpunkt des Vertragsendes entwickelt haben. Haben sich die Wertpapiere positiv entwickelt, sind sie also in ihrem Wert gestiegen, profitiert der Versicherungsnehmer von einer größeren Rendite, im Gegenzug gehen allerdings Wertverluste zu seinen Lasten.
In den meisten Fällen sehen fondsgebundene Rentenversicherungen ein Kapitalwahlrecht vor, was bedeutet, dass der Versicherungsnehmer zwischen einer Auszahlung als monatliche Rente oder einer einmaligen Kapitalleistung wählen kann. Allerdings ergeben sich je nach Auszahlungsvariante unterschiedliche Steuerpflichten. Bei einer Auszahlung als monatliche Rente ist nur ein geringer Anteil des Ertrags steuerpflichtig, wobei sich die Steuerpflicht daraus ergibt, wie alt der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung ist.
Auszahlung der Rente und Höhe der Steuern:
Bei der Auszahlung in Form einer einmaligen Kapitalleistung muss grundsätzlich ein höherer Anteil des Ertrags versteuert werden. Bestand die Versicherung beispielsweise über mehr als zwölf Jahre und hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet, ist die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig. In den meisten Fällen kann die fondsgebundene Rentenversicherung nicht nur als reine Rentenversicherung, sondern unter Vereinbarung weiterer Leistungsfälle abgeschlossen werden. Typische Beispiele hierfür wären die Vereinbarung einer Todesfallleistung oder die Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.