Was ist der Riester-Rente Mindestbeitrag

Um die volle staatliche Förderung bei der Riester-Rente zu erhalten ist es nötig, dass der volle Mindestbeitrag in den Vertrag eingezahlt wird. Seit 2008 müssen jedes Jahr insgesamt mindestens 4% des sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens eingezahlt werden. Wird dieser Mindestbetrag unterschritten erhält man auch nur eine anteilige Förderung. Allerdings muss man den jährlichen Mindestbeitrag nicht ganz alleine bezahlen!

Was ist der Riester-Rente Eigenbeitrag?

Der sogenannte Eigenbeitrag ist das was Sie als Riester Sparer tatsächlich selbst zahlen müssen.
Da der Staat die Zulage auf den Riester-Vertrag einzahlt, braucht der Riester-Sparer nur noch die Differenz zum Mindestbeitrag einzahlen.

  • Mindestbeitrag = Sozialversicherungspflichtiges Einkommen x 4%
  • Eigenbeitrag = Mindestbeitrag abzüglich Grundzulage und Kinderzulage

Zum besseren Verständnis ein Beispiel (gültig seit 1.1.2018): Eine alleinerziehende Frau hat ein Jahreseinkommen von 30.000 Euro x 4% Mindestbeitrag = 1200 € Mindestbeitrag. Es müssen also insgesamt 1200€ Mindestbeitrag in diesem Jahr in den Riester-Rente Vertrag eingezahlt werden. Zieht man nun alle Zulagen ab die der Staat bezahlt bleibt der Eigenbeitrag übrig, den der Riester Sparer wirklich selbst zahlen muss.

Rechenbeispiel Riester-Rente Mindestbeitrag und Riester Eigenbeitrag

  • 1200 € Riester-Rente Mindestbeitrag in diesem Jahr
  • -175 € Grundzulage
  • -300 € Kind 1
  • -300 € Kind 2
  • = 425 Riester-Rente Eigenbeitrag in diesem Jahr

In diesem Beispiel zahlt der Sparer nur 425 € in den Riester-Rente Vertrag selbst ein. Er spart jedoch jährlich 1200 € für seine Rente an. 775 € erhält er als staatliche Förderung. Damit sind in diesem Beispiel etwa 2/3 der Summe staatliche Förderung!

Was ist der Riester-Rente Sockelbeitrag?

Damit zumindest ein geringer Beitrag selbst geleistet wird, wurde durch die Bundesregierung ein Sockelbetrag eingeführt. Deshalb müssen in jedem Fall mindestens 60 € pro Jahr als Eigenbeitrag geleistet werden. Auch wenn sich durch hohe Zulagen rechnerisch ein niedrigerer Eigenbeitrag ergeben würde. Auch ein indirekt förderberechtigter Ehepartner muss einen Sockelbeitrag von 60€ als Eigenbeitrag in seinen Riester-Rente Vertrag einzahlen.

Bitte beachten Sie, dass für vor 2008 geborene Kinder nur eine Zulage von 185€ geleistet wird.