Pflegetagegeldversicherung
Pflegetagegeldversicherung ist die am häufigsten genutzte und am meisten empfohlene Form der privaten Pflegeversicherung. Dabei wird im Pflegefall ein vereinbartes Tagegeld ausgezahlt.
Die Aufnahme in die Versicherung erfolgt nach einer vorherigen Gesundheitsprüfung. Je nach Gesundheitsstand variiert hier die Höhe der Beiträge, auch eine Ablehnung aufgrund einer vorhandenen schweren oder chronischen Erkrankung ist nicht selten. Dies wird sich allerdings aufgrund des Beschlusses der Gesetzgeber ändern – nähere Informationen erhalten sie hier.
Der Versicherungsnehmer gibt beim Abschluss den Betrag an, den er bei der höchsten Pflegestufe III erhalten möchte. In den niedrigeren Pflegestufen wird dann in der Regel ein geringeres Pflegetagesgeld ausgezahlt – bei Pflegestufe II ca. 50-60%, bei der Pflegestufe I 20-30% des vereinbarten Betrags.
Das Geld kann ohne Nachweis frei verwendet werden. Dies ist eines der größten Vorteile beim der Pflegetagegeldversicherung. Dies rentiert sich besonders, wenn die Angehörige die Pflege selbst übernehmen möchten oder eine Haushaltshilfe einstellen wollen.
Je nach Tarif gibt es das gleiche Tagegeld unabhängig davon ob die Betreuung stationär oder zu Hause erfolgt, oder aber der Satz für die ambulante Pflege fällt geringer aus.
Die Beiträge werden von dem Versicherten monatlich entrichtet, eine Einmalzahlung ist nicht möglich. Aussetzen der Beiträge ist ebenfalls in der Regel nicht möglich; wer die Versicherung kündigen muss, verliert auch den Schutz.
Ein Nachteil der Pflegetagegeldversicherung ist, dass die Beiträge im Laufe der Zeit steigen können, wenn etwa die tatsächlichen Ausgaben höher sind, als von der Versicherung ursprünglich berechnet.
Sobald der Pflegefall eintritt, ist bei einem guten Tarif der Betroffene von den Beiträgen freigestellt.