Kontrahierungszwang
Ein Kontrahierungszwang ist die gesetzlich auferlegte Pflicht zur Annahme eines Vertragsangebotes, die nun auch bei der privaten Pflegeversicherung gilt.
Früher gab es eine Voraussetzung für den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung gibt es bei den Versicherungsgesellschaften eine Gesundheitsprüfung, damit sich der Versicherte ein Bild über die evtl. vorhandenen Vorerkrankungen machen kann. Davon hing die Höhe des Versicherungsbeitrags ab.
Für Menschen, die an schweren oder chronischen Vorerkrankungen leiden, war es so gut wie unmöglich einen Vertrag zu bekommen. Und wurde doch ein Vertrag angeboten, so wurde dieser mit sehr hohen Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen verbunden. Dies hat sich seit dem 01.01.2013 geändert. Die Versicherungen müssen seitdem jeder Person eine Pflegeversicherungspolice anbieten, unabhängig vom Alter oder Gesundheitszustand.