Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Jeder, der berufstätig ist oder studiert, zahlt in die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Die Pflegeversicherung ist seit dem Januar 1995 eine Pflichtversicherung und wird über die Krankenkasse abgeführt.
Die Kosten, die eine gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt, sind immer an einem Höchstsatz gemessen. Dies bedeutet, dass nicht alle notwendige anfallende Pflegeleistungen, Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmitteln etc durch die gesetzliche Pflegeversicherung gedeckt sind. Der auszuzahlende Beitrag wird vielmehr nach der festgestellten Pflegestufe bemessen und ist somit gedeckelt.
Somit entsteht in den meisten Fällen im Pflegefall eine Lücke, die aus den Vermögenswerten, der Rente oder durch die finanzieller Unterstützung der Familie und Kindern beglichen werden muss.
In der unteren Tabelle sehen Sie eine Übersicht darüber, was die gesetzliche Pflegeversicherung bei der jeweiligen Pflegestufe leistet.
Pflegestufe | I | II | III | |
---|---|---|---|---|
Pflege zu Hause (Pflegegeld für Angehörige) | 244 EUR | 458 EUR | 728 EUR | |
Pflege zu Hause (ambulante Hilfe)** | 468 EUR | 1.144 EUR | 1.612 EUR * | |
Vollstationäre Pflege im Heim*** | 1.064 EUR | 1.330 EUR | 1.612 EUR * |
* 1.995 EUR bei besonderen Härtefälle.
** Einsetzbar für ambulante Pflegedienste; kombinierbar mit dem Pflegegeld.
*** Heimmiete und Verpflegung muss der Pflegebedürftige generell mit eigenen Mitteln zahlen.
Bei der Übersicht handelt es sich um eine vereinfachte Zusammenfassung der wesentlichen Leistungen. Im Einzelfall kann es eine Reihe von Besonderheiten geben (bei Demenz, Härtefälle, zeitweise Verhinderung einer Pflegeperson etc.).