Private Krankenversicherung VersicherungsvergleichEine gute Versorgung und optimale Betreuung im Falle von Krankheit, das wünschen sich alle Menschen in unserer modernen Gesellschaft. Betroffene Patienten ebenso wie Ärzte, Pflegepersonal, Entscheider bei den Krankenkassen und natürlich die Gesundheitspolitik. Deutschland verfügt über eines der besten Gesundheitssysteme der Welt und die Versicherten können von vielen Annehmlichkeiten profitieren, die es in anderen Ländern so nicht gibt. Dazu gehören vor allem die freie Arzt- und Krankenhauswahl, gute Qualität der Versorgung ohne Rationierungen, kurze Wartezeiten und schneller, freier Zugang zu neuesten medizinischen Behandlungsmethoden und Technologien. Es existieren in Deutschland zwei Krankenversicherungssysteme nebeneinander. Die Koexistenz von privater Krankenversicherung (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg und das hohe Ansehen des deutschen Krankenversicherungssystems in der Welt.

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Die private Krankenversicherung gilt dabei als unverzichtbare Säule des deutschen Gesundheitswesens. Durch starke Überalterung unserer Gesellschaft entsteht mehr und mehr die Situation, dass eine immer geringere Anzahl jüngerer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung einen ständig höheren Beitrag für die Gesundheitsversorgung der älteren Generation aufbringen muss. Das umlagefinanzierte System der gesetzlichen Krankenversicherung stößt so schnell an Grenzen. In der privaten Krankenversicherung betreibt hingegen jeder Versicherte selbst Vorsorge für seine im Alter ansteigenden Gesundheitskosten. Auf diesem Weg werden Rücklagen für die Kranken- und Pflegeversicherung gebildet und künftige Generationen entlastet.

Grundlagen der privaten Krankenversicherung

In eine private Krankenversicherung kann jeder wechseln, der nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bzw. der freiwillig gesetzlich versichert ist. Dies sind Arbeitnehmer und Angestellte, deren Jahreseinkommen über der so genannten Versicherungspflichtgrenze liegt und die sich aus diesem Grund von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen können. Völlig unabhängig von der Höhe ihres Einkommens können sich Selbstständige und Freiberufler, Beamte und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe sowie Studenten für eine private Krankenversicherung entscheiden, denn sie sind generell von der Versicherungspflicht befreit bzw. Studenten können dies beantragen.

In der privaten Krankenversicherung werden Beiträge grundlegend anders berechnet als in der gesetzlichen Krankenkasse. Dadurch zahlen junge privatversicherte Personen oft deutlich günstigere Beiträge bei gleichzeitig besseren Leistungen, als dies in der gesetzlichen Krankenkasse der Fall ist. Faktoren wie Alter, Beruf und Stand der Vorerkrankungen sind relevant für die Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung. Generell kann man sagen, die monatlichen Beiträge für die PKV fallen umso günstiger aus, je jünger und gesünder ein Versicherungsnehmer ist.

Voraussetzungen der privaten Krankenversicherung

Der Sprung in die PKV gelingt problemlos, wenn das Bruttojahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von aktuell 54.900 Euro (2015) liegt. Diese Verdienstgrenze wurde in der Vergangenheit regelmäßig angehoben. Im Jahr 2014 lag sie mit 53.550 Euro etwas niedriger, in 2013 sogar nur bei 52.200 Euro. Bezogen auf 12 einzelne Gehälter entspricht dies einem Monatseinkommen von derzeit 4.575 Euro brutto. Eingerechnet werden in den Betrag des Jahresentgeltes immer auch alle Zusatzeinkünfte wie 13. Monatsgehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Einmalzahlungen, vermögenswirksame Leistungen etc. Daher kann der monatliche Verdienst individuell auch niedriger liegen und Versicherungsnehmer können sich trotzdem privat versichern. Ein einfaches Rechenbeispiel hierzu sieht wie folgt aus: 54.900 Euro Jahresentgelt verteilt auf insgesamt 13 Monatsgehälter ergibt einen Monatsverdienst von 4.223 Euro, mit dem sich Arbeitnehmer privat versichern können. Werden von einer Person mehrere Tätigkeiten ausgeübt, dann werden die entsprechenden Jahreseinkommen addiert und es besteht Versicherungsfreiheit und damit die Möglichkeit sich privat zu versichern, wenn die Summe der Einzelbeträge über der jeweils gültigen Jahresendgeltgrenze liegt.

Vorteile & Nachteile der Privaten Krankenversicherung

Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung ist immer von der persönlichen Situation jedes Einzelnen abhängig und die Vorzüge und Stärken der PKV sollten stets gründlich mit bestehenden Alternativen verglichen werden. Im Folgenden finden sich die wichtigsten Argumente für und wider eine PKV.

Stimmen die persönliche und berufliche Lebenssituation mit den Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung überein, dann können Versicherte von den im Folgenden genannten grundlegenden Vorteilen einer privaten Krankenversicherung profitieren:

Die medizinischen Leistungen in der PKV sind besser und umfangreicher als in der gesetzlichen Krankenkasse

Letztere zahlen nicht über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus, ihre Leistungen müssen sich naturgemäß an »Zweckmäßigkeit« und »Wirtschaftlichkeit« orientieren. Für die privaten Krankenversicherer zählt dagegen einzig und allein die medizinische Notwenigkeit als Kriterium für eine Kostenübernahme. So übernimmt die PKV die Kosten für alle zugelassenen Medikamente, auch beispielsweise für nicht rezeptpflichtige Präparate, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr bezahlt werden. Je nach Tarif übernimmt die PKV die Erstattung von Sehhilfen, Heilpraktikerbehandlungen und Zahnersatz, um die optimale medizinische Versorgung ihrer Versicherten zu gewährleisten.

Weitere wichtige Vorzüge der PKV sind die freie Arzt- und Klinikwahl und die garantierte Therapiefreiheit des Arztes. Bei stationären Aufenthalten ist die Behandlung durch den Chefarzt möglich und die Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern ist Standard. Die Therapiefreiheit des behandelnden Arztes umfasst die Anwendung innovativer Diagnose- und Therapieverfahren sowie den Einsatz neuer Arzneimittel, sofern sie von der Fachwelt generell als sinnvoll eingestuft werden. Dadurch kommen sie Privatpatienten tendenziell früher zugute, wohingegen sie in der gesetzlichen Krankenversicherung zunächst ein langwieriges Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen, bevor Patienten einen Anspruch darauf erhalten.

Bevorzugte Behandlung ist gewiss

Besonders bei der Vergabe von Behandlungsterminen bei niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten aber auch beim Service wird schnell deutlich, dass Privatpatienten in den Praxen bevorzugt behandelt werden. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass private Kassen für medizinische Leistungen in aller Regel höhere Sätze erstatten als die gesetzlichen Krankenkassen. Damit einher geht jedoch auch eine eher unschöne Entwicklung, nämlich jene, dass privatversicherte Patienten tendenziell übertherapiert werden. Sie müssen bisweilen unnötige und nutzlose Untersuchungen über sich ergehen lassen.

Um Privatpatienten das Leben so angenehm wie möglich zu gestalten, garantieren Ärzte ihnen kürzere Wartezeiten, bieten Samstagssprechstunden oder ausführliche Telefonberatungen an. Pflegeberater besuchen Privatversicherte zuhause während gesetzlich versicherte Pflegebedürftige eine Beratungsstelle aufsuchen müssen. Privatversicherte erhalten Einblick in und Kontrolle über die Abrechnungspraxis ihres Arztes, da ihnen dieser eine Rechnung für jede seiner Leistungen erstellt.

Mit einer großen Vielfalt an privaten Zusatzversicherungen können sich auch gesetzlich Versicherte die Vorteile von Privatpatienten sichern.

Flexible Gestaltung des Leistungsumfanges und der Beiträge ist möglich

In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten alle Versicherten die gleichen Leistungen. In der privaten Krankenversicherung dagegen kann der Versicherungsschutz und damit letztlich auch die Beitragshöhe bedarfsgerecht gestaltet werden. Durch die Wahl eines auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Tarifes können Versicherte selbst das Leistungspaket des eigenen Krankenschutzes festlegen. Die Höhe des jeweiligen Beitrages kann auf diese Weise vom Versicherten selbst beeinflusst werden. Die gängigsten Beispiele hierfür sind die freie Krankenhauswahl, die Behandlung durch den Chefarzt oder die Unterbringung im Einzelzimmer, wenn der privatversicherte Patient darauf besonderen Wert legt. Wie weiter oben schon erwähnt, richtet sich der Beitrag zur privaten Krankenversicherung nach Alter, Geschlecht und Zahl und Schwere der Vorerkrankungen des Patienten. Beitragsregulierend wirkt sich auch die Höhe der gewünschten Selbstbeteiligung aus. Privatversicherte (ohne Arbeitgeberanteil) können in der PKV mit der richtigen Wahl des Selbstbehaltes die Versicherungsprämie deutlich reduzieren.
Wer im Ruhestand Beiträge sparen muss oder möchte, kann in den so genannten Basistarif wechseln, der mit den Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar ist. Dort besteht dann jederzeit die Möglichkeit einzelne Leistungskomponenten wie die Chefarztbehandlung oder das Einzelzimmer abzuwählen und so den Beitrag zu reduzieren.

Wer ein Jahr und länger keine Leistungen bei seiner Krankenkasse einreicht, erhält aufgrund von wirtschaftlichem Verhalten einen nicht unerheblichen Teil seiner Beiträge zurückerstattet. Die Regelungen dazu werden allerdings von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ausgestaltet. In der PKV gibt es keine automatischen jährlichen Beitragssteigerungen pauschal auf alle Leistungen und regulierende Eingriffe des Staates auf die Leistungsumfänge oder Beitragshöhen sind ausgeschlossen.

Wichtig zu wissen für alle die Familie planen oder haben: Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und Kindern ist im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung in der PKV nicht gewährleistet. Dies gilt auch für die beitragsfreie Versicherung in der Mutterschaft und im Erziehungsurlaub.

Gesundheitscheck ist erforderlich

Der Gesundheitszustand des Versicherten ist neben dem Verdienst die wichtigste Eintrittshürde bei den privaten Krankenversicherern. Vor jeder Vertragsunterzeichnung mit einer privaten Krankenkasse steht in der Regel eine ausführliche Datenerhebung mittels Fragebogen zu bestehenden Vorerkrankungen und möglichen Gesundheitsrisiken. In manchen Fällen wird ein Gesundheitscheck beim Arzt erforderlich. Wahrheitsgemäßes und sorgfältiges Ausfüllen ist dringend anzuraten. Denn auch wenn im Einzelfall mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen des Versicherers zu rechnen ist, wissentlich falsche Angaben können sich später sehr sehr negativ auswirken bzw. sogar den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben.

Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Viele Menschen haben Angst vor hohen Beiträgen im Alter in ihrer PKV und denken im Lauf der Jahre über eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nach. Diese Rückkehr, sinnvoll oder nicht, wird den Versicherungsnehmern vom Gesetzgeber nicht gerade leicht gemacht. Dieser möchte Rosinenpickerei zwischen den Krankenversicherungssystemen in Deutschland verhindern. So ist es natürlich nicht erwünscht, dass junge Versicherte aufgrund ihres Alters von den günstigen PKV-Tarifen profitieren möchten, im Alter aber dann zurück in die günstigeren GKV-Tarife wechseln wollen. Trotzdem ist der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nicht verbaut.

Bei angestellten Versicherten müsste das jährliche Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von derzeit 54.900 Euro fallen. Dies geschieht beispielsweise wenn ein Angestellter nicht mehr Vollzeit berufstätig ist und einen Teilzeitvertrag mit seinem Arbeitgeber abschließt. Eine andere Möglichkeit besteht darin, in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.

Wer älter als 55 Jahre ist kann nur dann einen Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse vollziehen, wenn er oder sie in den letzten fünf Jahren wenigstens einen Tag lang gesetzlich versichert war. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, wird ein Wechsel sehr schwierig. In diesem Fall empfiehlt es sich, die Beratung eines PKV-Experten in Anspruch zu nehmen, der vor allem mit den Regelungen des Sozialgesetzbuches besonders vertraut ist. Branchenbeobachter wie die Verbraucherzentralen verweisen inzwischen darauf, dass ein Wechsel zurück in die GKV gar nicht mehr notwendig sei. Die privaten Krankenkassen müssen nämlich inzwischen ebenfalls Tarife anbieten, die dem Basistarif der GKV sehr ähnlich sind. Gemeinsam mit dem Standardtarif bilden beide Tarifvarianten zumindest prüfwürdige Alternativen zur Rückkehr in die GKV.

Selbstständige, die im Hauptberuf in ein Angestelltenverhältnis eintreten, müssen sogar zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn ihr Verdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt und zwar unabhängig davon, ob sie das selbst wünschen und wie lange sie zuvor privatversichert waren. Verheiratete Versicherungsnehmer, die ihre Selbstständigkeit aufgeben, können problemlos in die Familienversicherung ihres Ehepartners eintreten.

Berufsanfänger können sofort in die gesetzliche Krankenversicherung einsteigen, auch wenn ihr Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Studierende, die während ihrer Studienzeit privat versichert waren, können so zurück in die GKV wechseln.

Versicherte die arbeitslos werden und sich entsprechend beim Arbeitsamt melden, werden automatisch gesetzlich krankenversichert.

Beiträge (Bemessungsgrenze, Anbieter, Testsieger)

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen mit zunehmendem Alter des Versicherungsnehmers. Für ihre Berechnung ist nicht nur das Einkommen relevant, sondern auch Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und die individuelle Tarifwahl. Einsteigertarife in der PKV fallen oftmals sogar günstiger aus als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dem Alter steigen die Prämien dann aber, weil die Gesundheitsversorgung kostspieliger wird. Zwar tätigen die Krankenkassen Rückstellungen aus den Beitragszahlungen der Versicherten, diese sind allerdings dafür da, um den steigenden Leitungsbedarf älterer Menschen zu decken. Die Kosten durch medizinischen Fortschritt und die allgemeine Inflation gleichen sie nicht aus. Aus diesem Grund steigen PKV-Beiträge auch noch in der Rentenphase an.

Hinsichtlich der möglichen Beitragshöhe ist die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung eine der wichtigsten Rechengrößen. Es handelt sich bei der Beitragsbemessungsgrenze (BBG), die gerne mit der Jahresarbeitsentgeltgröße (JAEG) verwechselt wird, um den maximalen Bruttobetrag, der in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Berechnung von Beiträgen herangezogen wird. Für das Jahr 2015 liegt dieser Betrag bei 49.500 Euro jährlich. Wer mehr verdient als die BBG muss keine weiter steigenden Beiträge aufgrund seines Einkommens fürchten. Für alle Anbieter von privaten Krankenversicherungen gilt, dass sie maßgeschneiderte Tarife für ihre Kunden zusammenstellen und anbieten. Bei Versicherern finden sich oft Unterschiede in den Leistungen bei gleicher Beitragshöhe bzw. umgekehrt. Das optimale Preis-Leistungsverhältnis ausfindig zu machen, ist dabei nicht immer einfach.


Beim Vergleich von Angeboten der Anbieter und ihrer Tarife kommt es darauf an, die einzelnen Tariftypen genauer unter die Lupe zu nehmen. So können Interessierte ausfindig machen, bei welcher Gesellschaft sie das für ihre Bedürfnisse optimale Tarifpaket zu welchen Preisen erhalten. Auch diese Tariftypen sind individuell gestaltbar. Je nach Versicherer können beispielsweise einzelne Optionen in den Tariftypen gewählt oder auch abgewählt werden. Durch einen Tarif mit Selbstbeteiligung können Versicherte jährlich einen mehrere hundert Euro umfassenden Betrag sparen. Auch die Konditionen beim Krankengeld, das Versicherte im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit erhalten können, sollten sich diese genau anschauen. Wichtige Aspekte hierbei sind die Höhe des Krankengeldes und der Zeitraum, ab dem es gezahlt wird. Alle hier genannten Punkte wirken sich auf die Höhe der zu zahlenden monatlichen Krankenkassenbeiträge aus.

Natürlich ist es nicht immer ganz einfach den Überblick zu behalten, bei der großen Anzahl von Anbietern im Markt. Für Kunden gibt es neben Expertenberatungen, Vergleichsportalen und Vergleichsrechnern auch die Testergebnisse der Fachpresse oder von professionellen Testagenturen, die das Angebot der privaten Krankenversicherer genauestens unter die Lupe nehmen. Die Studien und Tests werden von namhaften Verbraucherzentralen oder Magazinen sowie unabhängigen Instituten durchgeführt. Bekannte Test- und Rating-Agenturen sind u.a. Stiftung Warentest (Verbraucherschutz), Finanztest (Ableger der Stiftung Warentest), Morgen & Morgen (unabhängiges Analyseinstiut), Map-Report (Rating-Agentur mit Spezialisierung im Finanz- und Versicherungssektor) oder Focus Money (Wirtschaftsmagazin), um nur einige zu nennen. Rating-Agenturen konzentrieren sich in aller Regel auf die Bonität der jeweiligen Gesellschaften. Sie stufen die Krankenversicherer und ihre Leistungen meist in Bewertungsskalen ein und vergeben beispielsweise Noten von 1 bis 6. Testagenturen vergeben in aller Regel bestimmte Testsiegel bzw. Qualitätsurteile, deren Gesamtnote es Kunden leichter machen soll, das günstigste und hochwertigste Angebot zu finden und zu vergleichen. Für die Tests herangezogen werden Preise und Leistungen sowie die Beitragsentwicklung der jeweiligen Versicherungsanbieter.

Der letzte Test zur privaten Krankenversicherung von Stiftung Warentest liegt schon etwas zurück und ist im Mai 2014 in der Zeitschrift Finanztest erschienen. Untersucht wurde dabei, welche Anbieter das beste Preis-Leistungsverhältnis für Beamte, Angestellte und Selbstständige im Gepäck haben. Diesem Test haben sich insgesamt 32 Versicherungsgesellschaften gestellt. Die geprüften Tarife sollten Leistungen enthalten, die über dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung liegen und es überrascht nicht, dass sehr schnell deutlich wurde, dass eine PKV umso mehr kostet, je höher das Niveau der gewählten Leistungen ist. Nach diesem Test der Stiftung Warentest bieten die Concordia und eine andere Versicherung den besten Preis-Leistungs-Mix für die private Krankenversicherung für Beamte. Die Concordia liegt allerdings noch deutlich vor der anderen Versicherung. Mit 196 Euro zahlen Beamte im Tarifangebot BV20 und BV30 der Concordia die niedrigsten Beiträge. Grundsätzlich kann man festhalten, dass Beamte durch ihren Beihilfeanspruch doch vergleichsweise wenig für ihre private Krankenversicherung zahlen. Trotzdem ist ein Verlgeich angebracht, denn zwischen dem preiswertesten und dem teuersten Angebot lieben immerhin knapp 100 Euro im Monat.

Testsieger 2014 für die Angestellten-PKV-Tarife sind laut Stiftung Warentest die Provinzial Hannover und eine weitere Versicherung. Bei diesen Testergebnissen für Angestellte zeigte sich schnell, dass der Preis das Ranking doch enorm beeinflusst. Sowohl die Provinzial Hannover, –deren Angebote auf Niedersachsen und Bremen begrenzt sind, als auch die Nürnberger und die Gothaer auf den folgenden Plätzen, bieten nur ein mittleres Leistungsniveau. Das bedeutet nicht, dass Versicherte dort schlecht abgesichert sind. Es gibt jedoch Versicherer, die ein deutlich besseres Niveau zu bieten haben. Allerdings kostet diese PKV im Vergleich zu den beiden Testsiegern mit 506 Euro auch rund 60 Euro mehr im Monat.

Selbstständige müssen lt. Stiftung Warentest auf der Suche nach den besten Leistungen lange suchen. Erst auf Rang 24 findet sich mit der R+V der erste Anbieter. Der Tarif kostet monatlich allerdings fast 150 Euro mehr als das Angebot des Testsiegers Provinzial Hannover. Der Monatsbeitrag beträgt hier günstige 395 Euro. Bei beiden Angeboten ist die Selbstbeteiligung mit 900 bzw. 960 (R+V) allerdings sehr hoch. Werden Versicherte krank, müssen sie zunächst ihre Krankheitskosten bis zu dieser Grenze selbst tragen.

Alles in allem kann man sagen, dass Testergebnisse, wenn sie von einer seriösen Quelle stammen, eine gute Entscheidungshilfe darstellen bei der Wahl des optimalen Versicherungsangebotes. Kunden können die Leistung ihrer eigenen Versicherung mit denen der Testsieger vergleichen.

Auf ein individuelles Angebote durch einen (oder gar mehrere) Versicherungsexperten sollten Interessierte aber keinesfalls verzichten. Zu individuell sind die Ansprüche und Bedürfnisse jedes einzelnen Versicherten, die naturgemäß in einem solchen Test eher wenig Beachtung finden können. Ein Experte jedoch kann im Vier-Augen-Gespräch ein für den Einzelfall geeignetes Angebot erstellen und so die persönlichen Wünsche, Ansprüche und Voraussetzungen viel genauer berücksichtigen.

Tipps zu Anbieter Auswahl

Bei der Frage, wie Versicherungsinteressierte den für sie am besten geeigneten Anbieter findet, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung. Zur Beratung können sich Kunden direkt an eine Versicherungsgesellschaft wenden, sich von einem unabhängigen Finanz- bzw. Versicherungsberater unterstützen lassen und online (ggf. verschiedene) kostenlose Angebote einholen. Bei allen Varianten sollten Versicherungskunden im Hinterkopf behalten, dass Versicherer bzw. gebundene Vermittler zuallererst ihre eigenen Produkte anbieten wollen/müssen und Makler möglicherweise hauptsächlich jene Tarife verkaufen möchten, bei denen ihre persönliche Provision am höchsten ausfällt.

Tipp: Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung bzw. für einen bestimmten Anbieter ist eine langfristige und lässt sich nicht so ohne weiteres und meist nicht ohne finanzielle Einbußen rückgängig machen. Der Weg zur persönlichen Beratung ist daher ratsam. Trotzdem sollten Kunden sich idealerweise bereits vor dem Termin mit dem Versicherungsexperten online informieren und ggf. auch schon Angebote einholen, um sich einen objektiven Überblick zu verschaffen. So gerüstet können Kunde und Berater gemeinsam und auf Augenhöhe nach den besten Tarifen und Leistungen Ausschau halten.