Vor der Aufnahme eines Kunden führen die Privaten Krankenkassen eine Gesundheitsprüfung durch. Dies gilt sowohl für Krankenvollversicherungen, als auch für Krankenzusatzversicherungen. Der Gesundheitszustand wird dabei üblicher Weise in Form eines Fragebogens abgefragt. Beantworten Sie diese Fragen ehrlich, da sie sonst Ihren gesamten Versicherungsschutz riskieren.

Bei Vorerkrankungen kann es zu gewissen vertraglichen Einschränkungen kommen:

  • Prozentuale Zuschläge (auf den Standardbeitrag)
  • Leistungsstaffelung für bestimmte Leistungen (Nur anteilige Erstattung für einen gewissen Zeitraum).
  • Leistungsausschlüsse (Für bestimmte Leistungen).

Die Versicherungen bewerten eventuelle Vorerkrankungen sehr unterschiedlich, weshalb es auch zu sehr unterschiedlichen Einschränkungen oder Zuschlägen kommen kann – eine pauschale Aussage hierzu ist deshalb leider nicht möglich.

Da die Versicherung einen Antrag von Ihnen nur in der Form annehmen kann wie Sie Ihn gestellt haben (d.h. ohne Einschränkungen) haben Sie in jeden Fall die Möglichkeit die Einschränkungen nicht zu akzeptieren. Bevor das geänderte Angebot der Krankenkasse wirksam wird, müssen Sie dieses explizit (i.d.R. schriftlich) bestätigen.

Bei schwerwiegenden Vorerkrankungen kann es theoretisch auch zu einer Ablehnung durch den Versicherer kommen, weshalb Sie Ihre bisherige Versicherung unbedingt erst nach einer Zusage kündigen sollten! Für den Fall, dass es zu einer Ablehnung bei einer Versicherung gekommen ist, müssen Sie dies bei späteren Anträgen angeben.

Tipp: Sind Sie der Privaten Krankenversicherung zuzuordnen und besitzen keine Krankenvollversicherung, dann muss die Versicherung Sie ohne Gesundheitsprüfung bzw. unabhängig von dem Ergebnis der Prüfung im Basistarif aufnehmen (seit 1.7.2007)!