Die private Pflegevorsorge wird vom Staat seit 2013 zusätzlich durch den Pflege-Bahr (anfangs auch als Pflege-Riester bezeichnet) gefördert. Damit möchte der Staat die Bürger animieren, eigenverantwortlich für den Fall eigener Pflegebedürftigkeit vorzusorgen.

Die Förderung wird einkommensunabhängig jedem gesetzlich Pflegeversicherten ab 18 Jahren gewährt. Jeder Versicherte, der eine private Pflegeversicherungspolice abschließt, die bestimmte vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllt, erhält vom Staat einen Zuschuss von 60€ im Jahr. Dieses Geld wird über die Rentenversicherung ausgezahlt.

Voraussetzungen für eine Pflege-Bahr Förderung:

  • Es handelt sich bei den ausgezahlten Leistungen um Pflegetagegeld, das Geld kann also selbstbestimmt verwendet werden.
  • Diese müssen in jeder Pflegestufe und auch bei Demenz (Pflegestufe 0 – eingeschränkte Alltagskompetenz) anteilig ausgezahlt werden.
  • Der Monatsmindestbeitrag beträgt 10 Euro.
  • Die Monatsmindestleistung beträgt 600 Euro bei Pflegestufe III (dies entspricht einem Pflegetagegeld von 20 Euro).
  • Die Wartezeit nach Abschluss, wenn die Leistungen ausgezahlt werden können, darf maximal 5 Jahre betragen.
  • Arbeitslosengeld II- oder Sozialhilfeempfänger müssen die Möglichkeit erhalten, den Vertrag zu kündigen oder ruhend zu stellen.
  • Die Versicherungsgesellschaft muss sich im Fall der festgestellten Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe oder eingeschränkte Alltagskompetenz) an die Feststellung der gesetzlichen oder, wie etwa im Falle von Selbstständigen, zuständigen privaten Pflegepflichtkasse halten

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