Bei einer Pflegeversicherung gilt es einige Rahmenbedingungen zu beachten, damit Sie im Fall der Fälle optimal abgesichert sind. Um Ihnen einen schnellen Überblick zu ermöglichen, haben wir für Sie im Folgenden die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

Dynamik

Es ist wichtig, dass in dem Tarif einer Pflegetagegeld- oder einer Pflegerentenversicherung die Möglichkeit besteht, die Leistungen nachträglich zu erhöhen, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen. Denn oft liegen zwischen dem Abschluss der Versicherung und dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit mehrere Jahrzehnte; da kann man unmöglich jetzt abschätzen, wie teuer gute Pflege etwa in 30 Jahren sein wird.

Leistungsunterschiede zwischen den Pflegestufen sowie zwischen stationäre und ambulanter Pflege

Die Auszahlungen für die Pflegestufe I und II dürfen nicht zu gering sein und auch der Unterschied zwischen Leistungen bei der Pflege zu Hause und im Heim sollten nicht zu stark ausfallen. Laut den Zahlen des Bundesministeriums für Gesundheit sind 83% der Pflegebedürftigen in diesen beiden Pflegestufen und 70% aller Pflegefälle werden zu Hause betreut. Da ist es besonders wichtig, dass man ausreichend abgesichert ist.

Nachweis der Pflegebedürftigkeit

Im günstigsten Fall richtet sich die Versicherung nach der Einstufung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Im ungünstigsten Fall muss der Pflegebedürftige neben der Untersuchung von einem versicherungseigenen Arzt in Abständen von ein paar Monaten nachweisen, ob er noch Pflege benötigt oder zu auswärtigen Untersuchungen erscheinen, was für den Versicherten sehr belastend und mühsam sein kann. Dies gilt es zu vermeiden.

Beitragsbefreiung im Leistungsfall

Bei einer Pflegerentenversicherung ist diese immer gegeben, bei einer Pflegetagegeldversicherung zeichnet eine Beitragsbefreiung bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit einen leistungsstarken Tarif aus.

Leistungen bei Umzug ins Ausland (zumindest innerhalb Europas)

Immer mehr Menschen ziehen im Alter ins europäische Ausland wegen des milderen Klimas, z. B. nach Mallorca. Es ist wichtig, dass der Versicherer im Pflegefall auch beim Wohnsitz außerhalb Deutschlands und innerhalb Europas zahlt. Manche Versicherer bieten dies lediglich auf Nachfrage an, nachhacken lohnt sich also.

Leistungen bei Demenz (Pflegestufe 0/eingeschränkte Alltagskompetenz)

Erkrankt ein Versicherter an Demenz, so wird ihm keine Pflegestufe zugeordnet. Die Begründung lautet, dass die Grundpflegetätigkeiten wie Waschen, Toilettengänge, Nahrungsaufnahme und Mobilität noch gewährleistet sind. Dennoch ist bei einem Demenzkranken die Fähigkeit zur Bewältigung des Alltags eingeschränkt, so dass immer jemand dabei sein muss. Ein leistungsstarker Versicherer leistet also schon ab der Pflegestufe 0.

Gratis Pflegeversicherung Angebot anfordern

Erhalten Sie ein Angebot zur Pflegeversicherung. Vollkommen kostenlos & unverbindlich:

Jetzt Angebot anfordern