Es lassen sich eine Reihe von verschiedenen Leistungen durch eine private Unfallversicherung versichern. Als Basisleistung muss immer eine Invaliditätsleistung vereinbart werden. Sie wird im Fall einer unfallbedingten Invalidität in Form einer Kapitalzahlung geleistet. Eine häufig abgeschlossene zusätzliche Leistung ist die Todesfallleistung.

Eine Todesfallleistung zu vereinbaren hat insbesondere zwei Vorteil:

  • Verstirbt der Versicherte innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Unfall an den Unfallfolgen, erhalten die Hinterbliebenen einen gewissen Betrag ausgezahlt. Damit lassen sich dann z.B. die in Todesfällen auftretenden Kosten begleichen und eine finanzielle Rücklage bilden.
  • Die Zahlung der vereinbarten Invaliditätsleistung erfolgt i.d.R. erst nach abgeschlossener Heilbehandlung, was einige Monate dauern kann. Viele Versicherungen leisten jedoch bereits in den ersten 12 Monaten nach dem Unfall eine Vorauszahlung in Höhe der vereinbarten Todesfallleistung.

Die Todesfallleistung ist nicht als ausreichender Ersatz für eine Risikolebensversicherung zu sehen. Zum Einen wird die Höhe der Todesfallleistung von vielen Versicherungen auf ca. 10-20% der Invaliditätsleistung begrenzt, und zum Anderen deckt eine Unfallversicherung keine Todesfälle durch Krankheiten ab!