Einige Personen und Unfallursachen bzw. gesundheitliche Beeinträchtigungen werden von den Versicherungen ausgeschlossen. Es gibt dabei typische Ausschlüsse die bei den meisten Versicherungen zutreffen – zur Orientierung finden Sie diese im Folgenden aufgeführt.
Die genauen Vertragsbedingungen, Ausschlüsse und Zusatzleistungen einzelner Tarife können Sie direkt online in unserem Unfallversicherung Preisvergleich Rechner einsehen!

Allgemein nicht versicherbare Personen:

Nicht versicherbar sind Personen, die schwer pflegebedürftig oder geisteskrank sind. Auch Personen, welche berufsbedingt ein erhöhtes Risiko eingehen sind, wenn überhaupt von der Versicherung akzeptiert, i.d.R. nur gegen Zuschläge zu versichern. Hierzu zählen z.B. folgende Tätigkeiten:

  • Rennfahrer und andere Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler
  • Taucher
  • Artisten und Tierbändiger
  • Sprengpersonal, Geldtransportbegleiter,Bodyguards, Leibwächter,
  • Off-Shore-Mitarbeiter, Figuranten und unter Tage Tätige

Gehören Sie zu einer dieser Gruppen, empfiehlt es sich die Vertragsbedingungen des gewünschten Tarifs genau zu lesen bzw. vor einem Abschluss bei der gewünschten Versicherung direkt nachzufragen. Sie finden die Kontaktdaten der entsprechenden Versicherung und die genauen Tarifbedingungen, wenn Sie im Vergleichsrechner für den / die gewünschten Tarife „Leistungsvergleich“ auswählen, oder wenn Sie bei einem Tarif „abschliessen“ wählen.

Was ist i.d.R. nicht oder nur eingeschränkt versichert?

  • Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinstörungen (z.B. epileptische Anfälle, Schlaganfälle, Krampfanfälle, Trunkenheit).
  • Unfälle infolge einer versuchten Straftat.
  • Unfälle durch Kriegsereignisse (Im Ausland besteht für solche Fälle der Versicherungsschutz).
  • Unfälle durch die Teilnahme an Rennveranstaltungen, bei denen Höchstgeschwindigkeiten erzielt werden sollen.
  • Unfälle, die durch Kernenergie entstehen.
  • Gesundheitsschäden durch Strahleinwirkung.
  • Infektionen, denn sie einen Krankheitscharakter tragen.
  • Schädigungen durch Eingriffe oder Heilmaßnahmen.
  • Vergiftungen infolge Einnahme fester o. flüssiger Stoffe durch den Schlund.
  • Die häufigsten Tauchunfälle (Bei zu schnellem Auf- oder Abtauchen tritt aus Sicht der Versicherungen kein plötzliche Schädigung ein. Eine Haifischangriff hingegen erfüllt die erforderliche Unfalldefinition. Sporttaucher sollten die Vertragsbedingungen des Wunschtarifs genau lesen. Einige Versicherungen bietet einen ausdrücklichen Schutz für Tauchunfälle sogar ohne weitere Zuschläge an.)