Es handelt sich um zwei verschiedene Versicherungen, welche beide Vor- und Nachteile, sowie verschiedene Leistungsinhalte besitzen. Möchten Sie nur eine dieser Versicherungen abschliessen, ist tendenziell und soweit Ihnen finanziell möglich, eine
Berufsunfähigkeitsversicherung vorzuziehen. Diese ist zwar i.d.R. deutlich teurer, aber zur dauerhaften Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit, ist eine private Unfallversicherung kein vollständiger Ersatz, da der größte Anteil der Berufsunfähigkeiten auf Krankheiten und nicht auf Unfälle zurückzuführen ist.

Vorteile und Beschränkungen der beiden Versicherungen

Die Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung leistet dann, wenn die versicherte Person, unabhängig davon, ob sie berufsunfähig ist oder nicht, dauerhafte körperliche Schäden infolge eines Unfalls erleidet. Es besteht hier die Möglichkeit, sofern der Versicherungsnehmer dazu in der Lage ist, trotz dem Erhalt einer Invaliditätsleistung seinen Beruf ganz oder teilweise auszuüben ohne den Leistungsanspruch zu verlieren.

Der Sinn dieser Versicherung ist vornehmlich, im Schadensfall eine (recht hohe) einmalige Kapitalleistung zum Ausgleich von finanziellen Unfallfolgen zu erhalten. Nur bei einigen wenigen Unfallversicherungen lassen sich zusätzlich schwere Krankheiten wie Krebserkrankung, Schlaganfall, Herzinfarkt versichern.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Sinn einer Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen ist insbesondere die langfristige Sicherung der finanziellen Lebensgrundlage, für den Fall, dass der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift dann, wenn infolge eines Unfalls oder Krankheit eine ärztlich nachgewiesene Berufsunfähigkeit vorliegt. Je nach vertraglicher Ausgestaltung, bekommt der Versicherte gar keine Leistungen, wenn er nach einem Versicherungsfall eine vom Niveau her weitgehend vergleichbare Arbeit ausübt, oder bei einigen Verträgen sogar schon „theoretisch ausüben könnte“.

Eine private Unfallversicherung ist hinsichtlich der Beiträge meist deutlich günstiger als eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Es gibt einige Personengruppen die keine (sinnvolle) Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten können. Lässt sich kein passender Berufsunfähigkeitsschutz vereinbaren, ist dann zumindest der Abschluss einer Unfallversicherung zu empfehlen.

Hierzu können insbesondere folgende Gruppen gehören:

Alle Personen die aufgrund von Vorerkrankungen von den Berufsunfähigkeitsversicherungen abgelehnt werden. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird vor der Aufnahme eines Kunden eine obligatorische Gesundheitsprüfung durchgeführt, um den Gesundheitszustand festzustellen.
Arbeitslose und Geringverdiener erhalten nur sehr schwierig einen Berufsunfähigkeitsschutz – und wenn überhaupt, dann ist dieser i.d.R. für Sie kaum finanzierbar.
Auch für Studenten, Auszubildende und Hausfrauen bestehen einige Einschränkungen. So gelten für diese, bei den meisten Versicherungen, Obergrenzen bei der Rentenzahlung von 1000 € im Monat.
Für Studenten und Auzubildende kommt während der Ausbildungszeit fast immer noch eine wesentliche Einschränkung hinzu: Sie erhalten nur eine Zahlung wenn Sie auf Dauer nicht in der Lage sind irgendeinen Job auszuüben („Tütenkleben“).