In diesem Abschnitt erfolgt eine Gegenüberstellung der grundlegenden Merkmale des gesetzlichen und des privaten Systems der Unfallversicherung. Im Beitrag Grundlagen der Unfallversicherung hingegen, erfahren Sie warum der Abschluss einer privaten Unfallversicherung zusätzlich zu einer gesetzlichen Unfallversicherung sinnvoll ist.

Die gesetztliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung und in Ihrem Schutzbereich auf die Arbeit beschränkt. Private Unfallversicherungen sind vollkommen freiwillig, und decken sowohl den privaten und den beruflichen Bereich ab. Die beiden Versicherungen sind als Ergänzung und nicht als sich ausschliessende Alternativen zu sehen. Grundsätzlich kann ein Versicherter (gleichzeitig) Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der privaten Unfallversicherung erhalten.

Gesetzliche Unfallversicherung

Private Unfallversicherung

Versicherungsträger:

Die Träger der Unfallversicherung haben sich zum Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, zum Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und zur Bundesgemeinschaft der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zusammengeschlossen.

Versicherungsträger:

    • Nach der Rechtsform werden folgende Anbieter unterschieden:
  • Aktiengesellschaften
  • Versichrungsvereine
  • Öffentlich-rechtliche Versicherer.
Höhe der Beiträge:

  • Die Beiträge sind allein von den Arbeitgebern zu tragen.
  • Die Höhe der Beiträge bemisst sich nach der Höhe der Entgelte der Versicherten. Auch die Unfallquote in dem Unternehmen wird dabei berücksichtigt.
  • Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand finanzieren die Versicherung aus den Haushaltsmitteln.
Höhe der Beiträge:

  • Die Beiträge richten sich zunächst nach der beruflichen Tätigkeit. Hier werden zwei Berufsgruppen unterschieden: handwerkliche oder körperliche Tätigkeit (Gruppe B) und kaufmännische oder verwaltende Tätigkeit (Gruppe A).
  • Die Beitragshöhe hängt auch von der Höhe der versicherten Leistungen und vom Umfang dieser Leistungen ab.
Leistungen:

  • Schmerzensgeld wird nicht gewährt.
  • Behandlung zur Rehabilitation.
  • Berufshilfe (z.B. Umschulung eines Unfallverletzten)
  • Geldleistungen (Verletzungsgeld, Pflegegeld, ggf. Übergangsgeld)
  • Unfallrente wird dann gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20% gemindert ist. Die Vollrente bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit beträgt beispielsweise 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes.
Mögliche Leistungen (u.a.):

  • Kapital oder Rente für den Invaliditätsfall (Leistung bereits ab 1% der Invalidität)
  • Kapitalleistung auch für den Todesfall
  • Tagegeld für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit
  • Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld
  • Übergangsleistungen für Rehabilitationsmaßnahmen