Beachten Sie im Falle eines Unfalls auf jeden Fall die vorgeschriebenen Verhaltenpflichten und Meldefristen. Sie riskieren sonst, dass im schlimmsten Fall Ihr Leistungsanspruch gegenüber der Versicherung verfällt! Die Bedingungen schreiben i.d.R. eine „unverzügliche“ Anzeige des Unfalls bei der Versicherung an.

Fristen und Ablauf bei der Schadensregulierung

Nach dem Eintritt des Unfalls, muss die versicherte Person folgendes tun:

  • Einen Arzt konsultieren und seinen Anordnungen folgen
  • Die Versicherung unverzüglich über den Unfall informieren
  • Wenn der Unfall direkt zum Tode geführt hat, ist dies dem Versicherer meist innerhalb von 48 Stunden nach dem der Unfall passiert ist, zu melden.
  • Tritt der Tod des Versicherten zu einem späteren Zeitpunkt ein, dann müssen Sie dies der Versicherung ebenfalls umgehen mitteilen. Auch wenn der Unfall selber bereits gemeldet wurde.

Der Arzt muss spätestens innerhalb von 4 Tagen nach dem Eintritt des Schadensereignisses konsultiert werden. Das von der Versicherung zugestellte Unfallanzeige-Formular muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.
Nach einem (verpflichtenden) Abschluss der Behandlung muss der Versicherung ein ärztliches Gutachten vorgelegt und die Versicherung schriftlich zur Zahlung aufgefordert werden!

Je nach den im Einzelnen vereinbarten Versicherungsleistungen und Tarif können, insbesondere bis zum Zeitpunkt der Auszahlung der Hauptinvaliditätsleistung, einige Monate vergehen.

Prüfen Sie nach einem Unfall zur Sicherheit die genauen Bedingungen Ihrer Police! Bestehen Unklarheiten sollten Sie in jedem Fall Ihren Versicherungsanbieter kontaktieren.