Nach einem Versicherungsfall kann es einige Zeit dauern, bis Sie alle vereinbarten Versicherungsleistungen von Ihrer privaten Unfallversicherung erhalten haben. Man muss dabei zwischen den verschiedenen Leistungsarten und auch den unterschiedlichen Anbietern unterscheiden.

Zahlung der Invaliditätsleistung:

Es gibt insbesondere zwei Gründe, warum in den meisten Fällen einige Zeit bis zur Auszahlung der Hauptversicherungsleistung (einmalige Kapitalzahlung je nach Invaliditätsgrad) vergeht:

  • Die Versicherung muss erst dann voll für die vereinbarte Invalidiätsleistung aufkommen, sobald der Abschluss des Heilverfahrens durch den Versicherten nachgewiesen werden kann, und somit eine Einschätzung des Invaliditätsgrads möglich ist. Es sei denn dieser Nachweis ist für die Einschätzung der Invalidität unerheblich.
  • Stirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen, dann wird nur die wesentlich geringere Todesfallleistung fällig.

Daher wird innerhalb der ersten 12 Monate (falls das Heilverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen ist!) nur eine begrenzte Zahlung geleistet. Meist in Höhe der vereinbarten Todesfallleistung. Ist keine Todesfallleistung vereinbart, leisten einige Anbieter auf Wunsch trotzdem einen gewissen Abschlagsbetrag.

Eine höhere bzw. volle Zahlung innerhalb der ersten 12 Monate ist ggf. möglich:

  • Sofern das Heilverfahren bereits vollständig abgeschlossen wurde.
  • Oder der Invaliditätsgrad durch die Versicherung bereits zuverlässig eingeschätzt werden kann,
  • und ein unfallbedingter Tod innerhalb der 12 Monate auszuschliessen ist.

Zahlung für weitere Leistungen:

Weitere berechtigte Leistungen wie Sofortleistungen, Tagegeld, Genesegeld, Todesfallleistung (oder auch Bergungskosten, Reha-Maßnahmen, Umschulungsmaßnahmen, Zahnersatzkosten), muss die Versicherung innerhalb eines Monats anerkennen und innerhalb von 2 Wochen leisten. Die Zahlung für Unfallrenten erfolgt dann nach Feststellung rückwirkend vom Unfalltag an.

Wurde eine „Übergangsleistung“ abgeschlossen, wird bereits nach 3 bzw. 6 Monaten in der vereinbarten Höhe gezahlt, sofern zu diesem Zeitpunkt ein bestimmter Beeinträchtigungsgrad der Leistungsfähigkeit aufgrund des Unfalls besteht.

Hinweis: Die Bedingungen der Versicherungen können sich von einander Unterscheiden. Verbindliche Informationen können Sie nur den Versicherungsbedingungen des entsprechenden Tarifs entnehmen.