In den Medien lassen sich immer wieder Beiträge von renomierten Medien wie von der Welt darüber finden, dass die Riester-Rente „für einen Großteil“ der Sparer keine nennenswerten Nutzen bringe. Solche Berichte gibt es insbesondere seit einem Beitrag der WDR Sendung Monitor und auch der ARD Sendung Plusminus (…siehe hier die Reaktion von Bundesminister a.D. Walter Riester auf die Monitor Sendung als: PDF).

Die Kritik

Das Hauptargument der Kritiker liegt darin, dass die Riester-Rente Zahlungen im Rentenalter auf die Grundsicherung („Alterssozialhilfe“) angerechnet werden. Das könne dazu führen, dass man keinen finanziellen Vorteil von seiner privaten Vorsorge habe.

Was ist dran an dieser Fundamentalkritik?

Die oben genannten negativen Medienberichte muss man größtenteils als sehr einseitig und mitunter sogar als schlicht falsch bezeichnen. Den meisten Menschen ist zu wesentlich umfassenderer privater Vorsorge zu raten und nicht dazu keine Riester-Rente abzuschliessen! Es lohnt sich hier genauer hinzusehen.

1. Die Anrechnung auf die Grundversorgung ist keine Riester-Rente Besonderheit

Die Anrechnung findet auf alle Vorsorgearten statt, ganz gleich ob:

  • Gesetzliche Rente, Betriebsrenten, Lebensversicherungen oder sonstige Rentenversicherungen

Folglich wird quasi vollständig von einer privaten Altersvorsorge abgeraten. Das ist allerdings für die entsprechenden Personen auch gleichbedeutend Ihre gesamte Rente von Sozialhilfe bestreiten zu müssen!

2. Die Grundsicherung ist eine Form der Sozialhilfe

Sie dient dazu eine Grundversorgung im Alter bzw. Arbeitsunfähige Personen zu liefern, wenn diese Ihr Leben nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Dies ist nur der Fall, wenn die Summe der Einkünfte aus:

  • Staatlichen Rentenansprüchen
  • Privater Rentenvorsorge (z.B. Riester)
  • Kindergeld
  • Zinsen oder sonstige Kapitaleinkünften
  • Mieteinnahmen (inkl. Wohnrecht o.ä.)
  • Eventuelles Erwerbseinkommen (auch selbständige Tätigkeiten)
  • Unterhalt von getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartnern.
  • Sonstigen Einkünften

… unter dem Betrag der Grundsicherung liegen. Zudem werden auch die Einkünfte des Ehepartners einbezogen und eventuell angespartes Vermögen muss (fast) aufgebraucht werden.

3. Der eventuell betroffe Personenkreis ist gering

Tatsächlich erreicht der „durchschnittliche Rentner“ heute alleine durch seine staatliche Rente ein Einkommen von ca. 850 Euro und übersteigt damit das Grundeinkommen (ca. 700 Euro) und profitiert damit schon vom ersten Euro seiner Riester-Rente!

Auf absehbate Zeit wird dies auch so bleiben – und gerade jüngere Geringverdiener müssen heute bereits eine umfrangreiche Vorsorge betreiben um im Alter eben nicht von der Sozialhilfe abhängig zu sein.

4. Auch Geringverdiener können und müssen etwas tun

Angeführte Modellrechnungen wie in den Medienberichten zu finden, gehen von sehr negativen Annahmen aus die alle zusammentreffen. Es wird z.B. unterstellt, dass keine weiteren Einnahmen oder private Vorsorge im Alter vorhanden sind, nur 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt wird und die gesetzliche Rente rapide sinkt. Zudem wird der Eindruck erweckt, dass die Riester-Rente dann vollständig verloren wäre.

Wann erreicht man eine Rente ca. in Höhe der Grundsicherung?

Eine gesetzliche Rente! in Höhe der Grundsicherung erreicht eine Person (natürlich kann dies nur eine unverbindliche Schätzung sein!), wenn sie ca. 1800 Euro verdient und 35 Jahre Beiträge einzahlt. Ebenso wie eine andere Person, welche 1450 Euro verdient und die vom Gesetzgeber angenommenen 45 Beitragsjahre erreicht. Tatsächlich lohnt eine Riestervorsorge aufgrund des hohen Förderungsanteils selbst wenn (für den zu vermeidenen Fall, dass) nur ein Teil der Riester Vorsorge aufgrund einer Anrechnung auf die Grundsicherung zusätzlich zur Verfügung steht.

Einmal die Grundversorgung überschritten, profitiert der Sparer voll von seiner privaten (Riester-) Vorsorge! Und das muss das Ziel sein. Bei einem Durchschnittsverdiener mit 20 Beitragsjahren in der staatlichen Rentenkasse und einer Riester-Rente Förderung, erreicht das (summierte) Alterseinkommen schon nach 20 Jahren die Höhe der Grundsicherung, wie auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales errechnet hat!

Inbesondere junge Sparer können mit geringen Eigenzahlungen hohe Riester Ansprüche erwerben – durch die staatliche Förderung und insbesondere durch die Verzinsung (Zinseszins) über viele Jahre.

Fazit:

Nur Personen welche:

  • bisher nur sehr geringe staatliche Rentenansprüche erworben haben
  • und keine sonstigen Einnahmen und/oder Vermögen haben
  • und keinen Partner mir entsprechendem Vermögen / Einkommen haben
  • und bis zur Rente keine Aussicht auf eine höhere staatliche und private Rente haben
  • und keine Rücklagen besitzen oder noch erlangen (z.B. auch Erbe)

… und deshalb sicher sein können im Alter von Sozialhilfe leben zu müssen und sich darauf verlassen müssen/wollen, dass diese auch in 30 Jahren noch in vergleichbarer Höhe existiert, sollten Sie von einer Riester Förderung bzw. sonstiger Vorsorge absehen.