In der gesetzlichen Krankenversicherung sind der Partner und Kinder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert. In der Privaten Krankenkasse hingegen werden keine Familienversicherungen angeboten.

Für alle Doppelverdiener (beide müssen ohnehin einen eigenen Beitrag zahlen), Spitzenverdiener und allgemein Paare mit nur einem Kind lohnt sich der Wechsel in den allermeisten Fällen neben den besseren Leistungen auch finanziell. Aber auch in den übrigen Fällen zahlen Sie für alle Personen zusammen nicht selten niedrigere Beiträge in der PKV.

Generell gelten bei Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern mit jeweils eigenem Einkommen auch für beide die Aufnahmevoraussetzungen und die Festlegung der Beitragshöhe in der Privaten Krankenversicherung. Es kann bei zwei berufstätigen Partnern somit auch sein, dass nur einer der Partner in die Private Krankenkasse wechseln kann und der andere gesetzlich versichert bleiben muss.

Kinder und Partner ohne eigenes Einkommen dürfen sich wie der Hauptversicherte privat versichern. Der freillige Verbleib dieses Partners (ohne Einkommen) in der gesetzlichen Krankenversicherung ist fast nie zu empfehlen: Denn dessen Beitrag richtet sich nach dem Einkommen des privat versicherten Partners!

 

Fall 1. Beide Eltern sind (freiwillig oder unfreiwillig) gesetzlich versichert:

  • Sind beide Partner berufstätig, zahlen beide eigenständige Beiträge entsprechend ihres Einkommens.
  • Arbeitet nur eine Person ist der andere beitragsfrei mitversichert.

Kinder lassen sich bei einem der Partner bzw. dem Hauptversicherten beitragsfrei mitversichern:

  • bis zum 18 Lebensjahr,
  • bis zum 23. Lebensjahr, sofern Sie nicht erwerbstätig sind,
  • und bis zum 25 Lebensjahr sofern sie in der Schulausbildung, Berufsausbildung oder freiwilligem sozialen Jahr befindlich sind.

 

Fall 2. Beide Elternteile sind in der Privaten Krankenkasse versichert:

  • Beide Elternteile müssen einen eigenen Beitrag in der PKV entrichten.
  • Es muss auch für jedes Kind ein eigener (Mindest-) Beitrag entrichtet werden.

 

Fall 3. Nur ein Elternteil darf sich privat versichern:

  • Der eine Partner zahlt Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend seinem Einkommen.
  • Der andere Partner zahlt seine Beiträge in der privaten Krankenversicherung.
  • Sofern der Elternteil mit dem höheren Einkommen über der Jahresentgeltgrenze liegt, kann das Kind nicht kostenlos beim gesetzlich versicherten Elternteil mitversichert werden.
  • Ist der Partner mit dem höheren Einkommen privat versichert, aber liegt unter der Jahresentgeldgrenze (z.B. oft bei Selbständigen) ist ein beitragsfreies mitversichern bei dem Partner in der gesetzlichen Krankenkasse möglich.

 

Kinder bzw. Babys können, sofern Sie nicht ohnehin kostenlos bei einem Partner in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert werden dürfen, für einen Mindestbeitrag / Kinderbeitrag von ca. 60-100 Euro monatlich wahlweise privat oder gesetzlich versichert werden. Hier ist dann aufgrund der besseren Leistungen normaler Weise zur Privatversicherung zu raten.

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