Die Leistungszeitraum sowie die Rentenhöhe einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden jeweils beim Vertragsabschluss bestimmt und unterscheiden sich hiermit individuell. Meistens wird der Auszahlungszeitraum durch das erwartete Rentenalter begrenzt, denn der Mitarbeiter würde ja zu dem Zeitpunkt auch regulär aus dem Berufsleben ausscheiden. Dann greifen die gesetzliche Rente sowie die private Altersvorsorge.

Bzgl. der Rentenhöhe existieren verschiedene Meinungen und Empfehlungen. Oft neigen Versicherungsberater dazu, die Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung zu niedrig anzusetzen, um die Beiträge dementsprechend niedrig zu halten und somit einen Abschluss für den Interessenten attraktiver zu machen. Dies ist leider aber oft nicht die beste Wahl. Pauschal veranschlagen Experten 70-80 % des Netto Monatsankommens als empfohlene Absicherung im Ernstfall (BU plus eventuelle weitere Bezüge). Die BU Rente darf das monatliche Nettoeinkommen nicht überschreiten (das sogenannte Bereicherungsverbot).

Am Ende ist die Entscheidung über die BU-Höhe eine ganz persönliche. Stellen Sie sich selbst die Fragen:

  • Wollen Sie im Schadensfall Ihren Lebensstandard halten oder sind Sie bereit, Ihre Ausgaben unwesentlich oder gar stark einzuschränken?
  • Haben Sie Vermögenswerte, die im Falle einer Berufsunfähigkeit angezapft werden können?
  • Haben Sie Familie oder weitere Personen, die mitversorgt werden müssen?
  • Wie hoch sind Ihre monatlichen Fixkosten?
  • Besitzen Sie Immobilien, die Ihnen erlauben, mietfrei wohnen zu können?
  • Wie steht es um Ihre private Altersvorsorge, da im Falle der Berufsunfähigkeit Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse wegfallen würden?

Auch wenn Sie nur den Extremfall der Existenzgefährdung absichern wollen, bedenken Sie, dass eine dauerhaft angestrebte Berufsunfähigkeitsrente von beispielsweise 500 € wenig Sinnvoll ist, da im Ernstfall allein schon die staatliche Grundsicherung wie z.B. Hartz IV oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung höher wären. Im Falle einer Berufsunfähigkeit würden die Sozialleistungen einfach um den BU Betrag gekürzt werden. Mit der BU-Rente von 500 € entlastet man also lediglich den Staat und erhöht nicht das eigene Einkommen.