Es gibt eine Reihe von Faktoren, die es vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu berücksichtigen gilt. Dazu gehören:

  • Abstrakte vs. konkrete Verweisung

Im Falle einer abstrakten Verweisung wird die versicherte Person auf einen anderen, gleichwertigen Beruf verwiesen, die sie theoretisch trotz der vorliegenden Krankheit ausüben könnte, unabhängig davon, ob sie eine Stelle findet oder nicht. Erkennbar ist die abstrakte Verweisung in den Vertragsbedingungen durch den Wortlaut, ein Versicherter gelte dann als berufsunfähig, wenn er „…außerstande ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Eine bessere Wahl ist der Leistungsanbieter, der sich auf die sogenannte konkrete Verweisung beschränkt. Das heißt, die BU-Rente wird seitens der Versicherung nur dann zurückgehalten, wenn die versicherte Person in einem anderen Job, der ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und ihrer Lebensstellung angemessen ist, bereits tätig ist und sie diesen weiter ausüben kann.

Es existieren einige wenige Produkte am Markt, die auch auf eine konkrete Verweisung verzichten; diese zeichnen sich durch wesentlich höhere monatliche Beiträge aus. Ob man dies in Kauf nimmt, ist letztendlich eine individuelle Entscheidung – die Frage hier ist, welchen Sinn eine BU-Versicherung hat, wenn man noch in einem anderen angemessenen Beruf tätig sein kann.

  • Prognosezeitraum

Vor einem Vertragsabschluss sollte man auf den „Prognosezeitraum“ achten. Der Prognosezeitraum bezeichnet den angenommenen Zeitraum, für den der Versicherte berufsunfähig sein wird. Idealerweise wird laut Vertrag die BU-Rente dann ausgezahlt, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von „voraussichtlich mindestens sechs Monaten“ voraussagt. Je nach Anbieter sind Prognosezeiträume bis zu 3 Jahren möglich, die für den Versicherungsnehmer dementsprechend unvorteilhaft sind. Aufpassen sollte man auch bei der Pauschalaussage „voraussichtlich dauernd“. Diese Formulierung findet sich meist in älteren Verträgen und auch sie meint laut Rechtsprechung den 3-Jahre-Zeitraum.

  • Nachversicherungsgarantie

Oft ist es schwer vorauszusehen, welche monatliche Rentenzahlung man letztendlich haben will – insbesondere dann, wenn man sich jung und ledig versichert. Und es ist letztendlich eine Frage des Geldes, was man gerade monatlich für eine Versicherungsprämie entbehren kann. Ein guter Versicherer sichert dem Kunden vertraglich eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung zu, wie etwa bei Heirat, Geburt eines Kindes oder einem definierten Gehaltsprung.

Auf das Kleingedruckte achten!

Die Krankheit, durch die die Berufsunfähigkeit bedingt ist, kann durch diverse Ursachen hervorgerufen werden. Meistens existieren aber vertragliche Ausschlüsse – so ist etwa Berufsunfähigkeit infolge illegaler Handlungen oder absichtlicher und bewusster Selbstverletzung von der Versicherung ausgenommen.