Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört neben der Unfallversicherung in die Kategorie der sogenannten Invaliditätsversicherungen. Der Versicherte zahlt bei einem BU-Abschluss monatliche Beiträge. Als Gegenleistung erhält er oder sie im Falle einer ärztlich bescheinigten Berufsunfähigkeit die vereinbarte monatliche Rente.

Sollte die Berufsfähigkeit wiedererlangt werden, werden auch die Zahlungen des Versicherers ausgesetzt. Anderenfalls wird die Rente bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit ausgezahlt. In der Regel wird dabei der Zeitpunkt angesetzt, zu dem der Arbeitnehmer in Rente gehen würde. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat also nicht die Zusatzfunktion einer Rentenversicherung. Eine Altersvorsorge entfällt dadurch nicht.

Man unterscheidet zwischen zwei Formen der Berufsunfähigkeitsversicherung:

  • Einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU oder nur BU genannt). Hier wird eine alleinige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.
  • Einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Dabei handelt es sich um Kombi-Produkte der Versicherungsgesellschaften. Hier wird die Absicherung der Berufsunfähigkeit als Zusatz zu einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen oder aber zu einem Sparvertrag wie einer Fondspolice.

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