Private Unfallversicherungen bieten dem Kunden Versicherungsschutz bei Unfällen, welche während der Arbeitszeit, dem Arbeitsweg oder in der Freizeit eintreten. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung ist man mit einer privaten Unfallversicherung 24 Stunden am Tag abgesichert. Die private Unfallversicherung schützt nicht allein den privaten Bereich, sondern ergänzt zusätzlich auch den gesetzlichen Schutz während der Arbeitszeit. Sie erhalten also ggf. im Schadensfall Leistungen aus der gesetzlichen und Ihrer privaten Versicherung. Üblicher Weise besteht zudem ein weltweiter Versicherungsschutz.

Nur zu einem kleinen Anteil treten Unfälle während der Arbeitszeit ein:

Vergleich der Häufigkeit von Unfallorten. Die meisten Unfälle passieren in Haushalt und Freizeit.

Da 2/3 aller Unfälle in der Freizeit und im häuslichen Bereich passieren, bietet eine gesetzliche Unfallversicherung nur einen sehr eingeschränkten Schutz.

Leistungsvoraussetzung: Die Definition des Unfallbegriffs

Damit man eine Leistung erhält, bzw. damit aus Sicht der privaten Unfallversicherung ein Versicherungsfall vorliegt, muss eine festgelegte Unfalldefinition erfüllt sein. Diese Definition betrifft das Unfallereignis selbst, und das Vorliegen einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung.
Das Unfallereignis:

  • muss plötzlich und unerwartet passieren
  • und die Einwirkung muss von außen auf den Körper stattfinden, wie z.B. ein Zusammenstoß oder ein Sturz.

Die unfreiwillige Gesundheitsschädigung:

  • „Unfreiwillig“ bedeutet in diesem Fall ganz einfach, dass der Versicherungsfall weder durch bedingten noch unbedingten Vorsatz herbeigeführt sein darf.

Die wichtigsten Einschränkungen

Vorgänge, die im Inneren einer Person passieren, wie Krankheiten oder z.B. ein Schlaganfall, sind nicht versichert. Übermässig gefährliche Berufe, Sportarten oder Hobbys sind nur versichert, sofern diese ausdrücklich in den Bedingungen eingeschlossen sind. Eine ausführlichere Übersicht typischer Einschränkungen bei privaten Unfallversicherungen finden Sie in unseren FAQ.

Hinweis: Auch Schäden an Gliedmaßen (Muskelzerrung/Riss, Verrenkung des Gelenkes, ect.) oder Wirbelsäule durch erhöhte Kraftanstrengung sind als Unfall zu betrachten, und damit in aller Regel über die private Unfallversicherung gedeckt (erweiterter Unfallbegriff).

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