Die Vorteile der Riester-Rente überwiegen für nahezu jeden Förderberechtigten die Nachteile.
Trotzdem gibt es, wie bei jeder Vorsorgeform, auch bei der Riester Rente einige Regelungen, welche Sie entsprechend Ihrer persönlichen Situation berücksichtigen sollten.

Folgende Bedingungen bei einer Riester Rente sollten Sie bedenken:

  • Im Todesfall des Versicherten nach Rentenbeginn erhalten Ehepartner oder andere Hinterbliebene nur etwas, sofern das Riester-Produkt dies ermöglicht bzw. es vertraglich vereinbart wurde.
  • Wie fast alle anderen Einkünfte im Alter werden die Riester-Rentenzahlungen zunächst auf die Grundsicherung angerechnet (betrifft Personen mit sehr geringen sonstigen Rentenansprüchen und sonstigen Altersrücklagen).
  • Eine Riester-Rentenzahlung vor dem 60. Lebensjahr ist nicht möglich.
  • Die Riesterrenten-Bezüge müssen mit den anderen Alterseinkünften zusammen in der Auszahlungsphase versteuert werden. Es gilt dann ein niedrigerer Steuersatz als eine Versteuerung während der Berufstätigkeit (aufgrund des im Rentenalter geringeren Einkommens).

Liegt aus Sicht des Gesetzgebers eine sogenannte schädlichen Verwendung vor, müssen der Zulagenanteil und die eventuell gewährten Steuervorteile zurückgezahlt werden. Der Riester-Sparer behält natürlich trotzdem seinen Eigenbeitrag und zudem die auf den Förderungsanteil entfallenen (Zinses-)Zinserträge. Die Zinserträge müssen lediglich ganz normal versteuert werden.

Mögliche Ursachen für eine „schädliche Verwendung“:

  • Der Riester-Sparer verbringt seine Rente im Ausland („Mallorca-Rente“). Eine Förderungsrückzahlung erfolgt i.d.R. in diesem Fall durch einen 15%-igen Abschlag auf die monatliche Riester-Rentenzahlung – bis die Förderung abgegolten ist.
  • Die Kündigung des Riestervertrags. (Dies betrifft zwar nicht den Anbieterwechsel oder die sogenannte Ruhestellung des Riestervertrags. Doch ein Wechsel ist mit Kosten verbunden – machen Sie vor dem Abschluss daher am besten einen Riester Rente Versicherungsvergleich um den besten Tarif zu finden.)
  • Der Tod des Förderungsberechtigten vor dem Renteneintritt.

Der Ehepartner kann im Todesfall des Partners vor Rentenbeginn den gesamten Sparbetrag inklusive  der gesamten Förderung auf einen eigenen Riestervertrag übertragen!