Die Rente: Schneller als man denkt

Für viele Menschen ist es noch „lange hin“ bis zur Rente. Die meisten Versicherten denken dabei nur an ihren Ruhestand. Selten wird bedacht, was bis zum Erreichen der Altersrente alles geschehen kann. Jeder Bürger sollte sich frühzeitig ein Bild von seiner Versorgung machen, vor allem, wenn plötzlich etwas passiert: Krankheit oder Unfälle. Für diese „Wechselfälle des Lebens“, wie Bismarck sie nannte, kommt die Deutsche Rentenversicherung auch auf. Dabei geht Rehabilitation vor, also die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben.

Wenn Krankheit bleibt

Sobald Arbeit und Einkommen aus gesundheitlichen Gründen entfallen, zahlt die Deutsche Rentenversicherung die so genannte Erwerbsminderungsrente. Deren Höhe richtet sich nach dem Einkommen der Vergangenheit und wird für die Zukunft hochgerechnet. Diese so genannte Zurechnung erfolgt jedoch nicht bis 67, wie bei der Altersrente, sondern nur bis 62. Damit wird klar: Sehr hoch kann die Rente nicht sein, wenn Krankheit bleibt. Hier ein Beispiel: Wer heute 3.000 Euro brutto verdient, erhält netto etwa 2.100 Euro: Davon werden gewöhnlich Miete, Auto und Lebenshaltung finanziert. Wenn Krankheit bleibt, also bei Erwerbsminderung, liegt die sofortige Rente bei etwa 1.200 Euro. Unter einer Bedingung: Der Versicherte kann nur noch höchstens 3 Stunden arbeiten, egal was für eine Arbeit das wäre. Denn: Seit etwa zehn Jahren spielt die tatsächliche Berufsausbildung bei der Rente aus Gesundheitsgründen keine Rolle mehr! Könnte der oder die Versicherte theoretisch noch bis zu 6 Stunden arbeiten, dann halbiert sich die Rente. Im genannten Fall erhält der Versicherte nur etwa 600 Euro „Halbe Erwerbsminderungsrente“, also weniger als ein Drittel des letzten Nettoverdienstes von 2.100 Euro.

Tod des Versorgers

Stirbt der Versicherte, dann zahlt die Rentenversicherung eine Hinterbliebenenrente an die Witwe und die Kinder. Bei zwei minderjährigen Kindern gilt die Faustregel: Die Witwe erhält in etwa den gleichen Betrag wie bei der halben Erwerbsminderungsrente. Bezogen auf das oben angeführte Beispiel wären das wiederum etwa 600 Euro.
Nun wird klar, vor allem bei Krankheit oder Tod müssen die Versicherten mit hohem finanziellen Einbußen rechnen. Auch im Ruhestand: Die Altersrente übersteigt selten die Hälfte des letzten Nettoeinkommens. Um für alle Wechselfälle des Lebens gerüstet zu sein, sollte jeder Arbeitnehmer seine Ansprüche kennen. Nutzen Sie unseren Rentenschätzer.