Die „Private Krankenkasse“ ist ein Verbund aus privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen.
Die Versicherungen bieten im Einzelnen sehr unterschiedliche Tarife an. Entsprechend dem grundsätzlichen Geltungsbereich der Tarife lassen sich jedoch verschiedene übergreifende Versicherungsformen unterscheiden.

Man unterscheidet die folgenden Formen Privater Krankenversicherungen:

Private Vollversicherung

Im Allgemeinen ist eine Krankenvollversicherung gemeint, wenn von einer „Privaten Krankenversicherung“ die Rede ist. Hier sind alle Krankheitskosten für ambulante und stationäre medizinische Behandlungen bei einer Privaten Krankenkasse versichert sind. Um eine private Vollversicherung abschliessen zu können müssen staatlich festgelegte Aufnahmevoraussetzungen erfüllt werden.

Private Krankenzusatzversicherung

Hier lassen sich umfassende Leistungen privat versichern die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Die Chance ein Zusatzkrankenversicherung abzuschliessen, steht grundsätzlich auch allen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse offen!

Private Teilversicherung

Im Rahmen der Fürsorgepflicht übernimmt der Dienstherr bei Beamten und Beamtenanwärtern einen Teil der Krankheitskosten (Beihilfe). Mit einer Teilversicherung lässt sich der Anteil der Krankheitskosten absichern, welcher nicht durch die Beihilfe abgedeckt wird.

In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen wird immer eine Beitragsunabhängige „Basisversorgung“ in gleichem Umfang geleistet. Sie kennt daher keine unterschiedlichen Ausprägungen.

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