Mitglied in der Privaten Krankenversicherung (PKV) in einem Volltarif kann werden, wer nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) unterliegt. Sich privat versichern im Rahmen einer privaten Krankenzusatzversicherung ist jedoch allen versicherungspflichtigen Personen möglich.

Generell können die folgenden Personen in die Private Krankenversicherung wechseln:

Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze
Freiberufler (Sonderregeln für freiberufliche Künstler und Journalisten!)
Studenten (Befreiung von Versicherungspflicht in GKV möglich)
Beamte und Beamtenanwärter
Selbständige

Letzte Änderung der Wechselvoraussetzungen:

Vom 02.02.2007 bis zum 31.12.2010 musste das sozialversicherungspflichte Bruttojahreseinkommen bei Arbeitnehmern drei Jahre hintereinander die jeweilige Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) überschritten haben, bevor ein Wechsel in die Private Krankenkasse möglich war! Seit dem 1.1.2011 gilt wieder die Regelung, dass die Versicherungspflichgrenze nur ein Jahr überschritten worden sein muss. Die Pflichtgrenze wurde für 2011 zudem, entgegen der bisherigen Entwicklung, um 400 Euro abgesenkt – für das Jahr 2012 jedoch dann auf 50.850 Euro angehoben.

Die Versicherungspflichtgrenzen der vergangenen Jahre

VersicherungsjahrJahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG)
201757.600 €
201656.250 €
201554.900 €
201453.550 €
201352.200 €
201250.850 €
201149.500 €
201049.950 €
200948.600 €
200848.150 €

Beamte, Selbständige, Freiberufler und Studenten können nach wie vor umgehend in die Private Krankenkasse wechseln.

Tipp: Sind Sie sich nicht sicher ob Sie unter eine dieser Personengruppen fallen oder bestimmte Sonderregeln gelten, dann fordern Sie einfach direkt einen unverbindlichen PKV-Vergleich über das Vergleichsformular an oder besuchen unsere detaillierten Informationen für den entsprechenden Personenkreis. >>>Jetzt einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich anfordern!

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