Viele unabhängige Experten, Verbraucherschützer und etwa auch Stiftung Finanztest halten eine private Pflegeversicherung grundsätzlich für sinnvoll.

Zunächst muss sichergestellt werden, dass existenzielle Risiken bereits abgedeckt sind – Altersvorsorge sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben daher Priorität. Dabei kommt es aber auch immer auf den Einzelfall an, so Dr. Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg „Ein 55-jähriger, der keine BU hat, kann dennoch über eine Pflegeversicherung nachdenken.“

Da die gesetzliche Pflegeversicherung lediglich eine „Teilkaskoversicherung„ ist und nicht, – wie etwa die Krankenkasse – alle zwangsläufig benötigten Leistungen übernimmt, ist der Pflegebedürftige sowie seine Familie gefordert, die entstandene Lücke aus eigenen finanziellen Mittel zu begleichen. Die finanzielle Belastung kann damit durchaus hoch sein.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist bei weitem nicht ausreichend

Wie hoch der zusätzliche finanzielle Aufwand ist, der nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt wird, hängt insbesondere von der jeweiligen vorliegenden Pflegestufe ab und ob eine häusliche oder eine vollstationäre Pflege erforderlich bzw. möglich ist. Während bei Pflegestufe I und II oft monatlich „nur“ einige hundert Euro Deckungslücke entstehen, kann eine angemessene Unterbringung in einem Pflegeheim schnell 3000-4000€ im Monat an Kosten verursachen.

Die Kosten die für die Pflege anfallen werden zunächst aus dem Einkommen, dem Vermögen und der Pflegeversicherung des zu Pflegenden abgedeckt. Ein Beispiel: Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bei Pflegestufe II betragen 1330€ bei Unterbringung in einer vollstationäre Einricht pro Monat (seit 1.1.2015). Selbst ohne weitere Kosten sind dann z.B. 2700€ monatliche Deckungslücke zu gesetzlichen Absicherung zu schließen.

Was ist wenn ich als Pflegefall das Geld nicht aufbringen kann?

Natürlich gibt es in unserem Sozialstaat einen Anspruch auf gewisse Grundleistungen. Eine Wunschpflege (mit und ohne Hilfe von Angehörigen) kann je nach persönlichen Vorstellungen jedoch noch deutlich mehr kosten als im Beispiel skizziert. Grundsätzlich kommt für die gesetzlichen Leistungen zunächst das Sozialamt auf, auch wenn kein ausreichendes eigenes Vermögen bzw. Einkommen vorhanden ist. Das Problem: Das Sozialamt wird versuchen die Kosten beim Partner und auch den Kindern einzutreiben.

Kann die Folge wirklich der finanzielle Ruin des Partners und der Kinder sein?

Bei entsprechenden Pflegekosten und einem langen Pflegezeitraum kann die finanzielle Belastung, neben den enormen psychischen Belastungen, in der Tat sehr hoch sein. Die Grenze bis zu der das Einkommen etwa der eigenen Kinder herangezogen wird, hängt auch von deren konkreten Lebensumständen ab. Glücklicherweise sind die definierten „Selbstbehalte“ zum 1.1.2015 noch einmal angehoben worden, so dass einem allein lebenden Kind immerhin 1800€ seines laufenden Einkommens verbleiben muss.

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