Die Invaliditätsleistung ist der Hauptbestandteil einer privaten Unfallversicherung. Zusätzlich zur dieser Grundleistung, jedoch nicht ohne sie, lassen sich verschiedene weitere Leistungen vereinbaren.

Zahlungsvoraussetzungen

Gezahlt wird die Invaliditätsleistung, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung („Invalidität“) auf einen Unfall zurückzuführen und dauerhafter Natur ist. Stirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen, dann wird nur die vereinbarte Todesfallleistung fällig.

Leistungshöhe

Invaliditätsleistungen werden in Form einer einmaligen Zahlung durch das Versicherungsunternehmen geleistet. Für andere Leistungen der privaten Unfallversicherung, wie z.B. eine Unfallrente, gelten andere Bedingungen. Die Auszahlungssumme entspricht nicht unbedingt der vereinbarten Versicherungssumme – denn diese bezieht sich auf eine Vollinvalidität. Die Höhe der tatsächlich ausgezahlten Leistung („Invaliditätssumme“), errechnet sich aus dem Invaliditätsgrad, der vereinbarte Versicherungssumme und einer ggf. vereinbarten Progression.