Im Rahmen einer privaten Unfallversicherung wird unter einer Invalidität „die dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit“ verstanden. Der Invaliditätsgrad wird prozentual angegeben (0% bis 100%).

Die Einstufung erfolgt durch einen Arzt anhand der Gliedertaxe. Damit nach einem Unfall ein Anspruch auf die sogenannte Invaliditätsleistung besteht, muss die Beeinträchtigung auf einen Unfall zurückzuführen sein, und innerhalb einer vertraglich festgelegten Frist eintreten (12 Monate +).

Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer gesetzlichen Unfallversicherung sind die (meisten) Leistungen einer privaten Unfallversicherung nicht an eine tatsächliche Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit gebunden. Die Höhe der gezahlten Invaliditätsleistung ist abhängig vom Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme. Die Leistungen der privaten Unfallversicherungen beschränken sich jedoch nicht unbedingt auf die Zahlung der Invaliditätsleistung.