Für die Höhe der Invaliditätsleistung ist immer auch der Umfang der Invalidität entscheidend. Dieser gesundheitliche Beeinträchtigungsumfang (= Invaliditätsgrad), wird mit Hilfe einer Tabelle ermittelt, welche Gliedertaxegenannt wird.

Anwendung der Gliedertaxe

Der in der Tabelle angegebene Invaliditätsgrad bezieht sich immer auf den Verlust des entsprechenden Körperteils bzw. dessen vollständiger Funktionalität. Ist ein eine Hand nach einem Unfall noch „zur Hälfte“ verwendbar, dann wäre der hieraus resultierende Invaliditätsgrad nicht 55%, sondern nur 27,5%. Ist mehr als ein Körperteil betroffen, wird der Gesamt-Invaliditätsgrad einfach aus der Summe der einzelnen Invaliditätsgrade gebildet, maximal jedoch bis zur einer Gesamthöhe von 100%.

Beispiel einer „Standard Gliedertaxe“:

  • eines Armes im Schultergelenk 70 %
  • eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
  • eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
  • einer Hand im Handgelenk 55 %
  • eines Daumens 20 %
  • eines Zeigefingers 10 %
  • eines anderen Fingers 5 %
  • eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70 %
  • eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
  • eines Beines bis unterhalb des Knies 50 %
  • eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
  • eines Fußes im Fußgelenk 40 %
  • einer großen Zehe 5 %
  • einer anderen Zehe 2 %
  • eines Auges 50 %
  • des Gehörs auf einem Ohr 30 %
  • des Geruchs 10 %
  • des Geschmacks 5 %

Viele Versicherungen bieten bei Ihren Tarifen verbesserte Gliedertaxen an. Es lohnt sich auf jeden Fall die Gliedertaxe des Anbieters in einem Tarifvergleich zu berücksichtigten. Im Schadensfall können Sie bei Anbietern mit verbesserten Gliedertaxen deutlich höhere Zahlungen erhalten – obwohl die (Grund-)Versicherungssummen übereinstimmen.