Für die Beiträgshöhe in der privaten Unfallversicherung ist auch der ausgeübte Beruf von Bedeutung. In der privaten Unfallversicherung werden Personen daher in unterschiedliche Berufsgruppen bzw. Gefahrengruppen eingeteilt. Die statistische Unfallwahrscheinlichkeit ist in der Gruppe B höher als in der Gruppe A, weshalb im Vergleich auch höhere Beiträge zu leisten sind.

Die Gefahrengruppen (vereinfacht):

  • Gefahrengruppe A: Personen die kaufmännische Tätigkeiten ausüben.
  • Gefahrengruppe B: Personen die körperliche Tätigkeiten verrichten.
  • Gefahrengruppe K: Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Einordnung und Ausnahmen:

  • Werden Tätigkeiten aus beiden Gruppen ausgeübt, erfolgt die Einordnung in Gruppe B.
  • Personen die Berufe ausüben, welche die Versicherungen als besonders gefährlich einstufen, lassen sich nicht oder nur gegen Zuschläge versichern.
  • Siehe hierzu auch: Wer und was ist nicht versicherbar?
  • Frauen werden bei vielen Anbietern, unabhängig von Ihrer tasächlichen Tätigkeit, in die Gefahrengruppe A eingeordnet.
  • In der Ausbildung befindliche Volljährige (Auszubildende, Studenten etc.) werden meist nach Ihrem Ausbildungsberuf eingeordnet.