Eine Private Krankenkasse besitzt im allgemeinen Vertragsfreiheit, was bedeutet, dass Sie den Antrag eines Kunden auch ablehnen kann.

Die wesentlichen Gründe für eine Ablehnung eines Interessenten sind:

  • Nicht erfüllte Aufnahmevoraussetzungen in der PKV (Zwangsablehung)
  • Ein aus der Sicht der Versicherung nicht versicherbares Gesundheitsrisiko (inbes. durch Vorerkrankungen).

Im Falle einer Ablehnung informiert die Versicherung den Antragssteller. Auch wenn eine Begründung nicht erforderlich ist, geben die meisten Krankenkassen einen entsprechenden Grund an.

Die Versicherung eines Neugeborenen darf die Krankenkasse jedoch nicht ablehnen, wenn:

  • Das Baby innerhalb von zwei Monaten rückwirkend zum ersten des Geburtsmonats angemeldet wird
  • und die Eltern mindestens 3 Monate eine Vollversicherung besitzen.

Risikozuschläge oder andere vertragliche Einschränkungen sind im Bezug auf das Baby dann nicht zulässig.

Seit dem 1.1.2009 müssen zudem alle Privaten Krankenversicherungen einen sogenannten Basistarif anbieten:

  • Alle Nicht-Versicherten die der PKV zuzuordnen sind dürfen für diesen Basistarif nicht abgelehnt werden!
    (z.B. Freiberufler oder Selbständige die keine Versicherung mehr besitzen, Beamte oder Richter die noch keine Versicherung besitzen.)

Eine Ablehnung oder Einschränkungen sind dann auch aufgrund des aktuelle Gesundheitszustandes nicht zulässig.