Hier gibt es Unterschiede abhängig davon, ob es sich bei der Versicherung um eine selbständige BU oder eine BU-Zusatzversicherung handelt.

  • Selbständige BU – hier wird nach dem Eintritt und der Bescheinigung der Berufsunfähigkeit eine Rentenzahlung fällig. Bestenfalls ist im Versicherungsvertrag eine rückwirkende Zahlung bei verspäteter Meldung festgehalten, denn oft denkt man bei einer Erkrankung anfangs gar nicht, dass diese zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führen wird. Zudem ist es vorteilhaft, eine Anerkennung ab Beginn und rückwirkende Zahlung in den ersten sechs Monaten vereinbart zu haben, wenn der Arzt etwa am Anfang der Erkrankung noch keine endgültige Prognose über die Berufsunfähigkeit abgeben kann. Die BU Rente wird fällig, solange die Berufsunfähigkeit andauert, maximal jedoch bis zum Ende des vereinbarten Versicherungszeitraums (meist Rentenalter).
  • Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – hier kann man sowohl den Hauptvertrag (Renten- oder Lebensversicherung) im Falle einer Berufsunfähigkeit absichern als auch den Versicherungsnehmer selbst. Je nach Vereinbarungsart werden dabei folgende Leistungen fällig:
    • Beitragsbefreiung: Beide Verträge, d.h. Hauptvertrag und BU-Zusatzversicherungsvertrag, werden bis zum Ende der Berufsunfähigkeit und maximal bis dem Ende der Vertragslaufzeit beitragsfrei gestellt. Die Versicherungssumme des Hauptvertrags bleibt wie vereinbart bestehen. Beide Verträge bleiben weiterhin bestehen und sind somit nicht gefährdet.
    • Beitragsbefreiung und Rentenzahlung: Sind beides, Person und Vertrag, versichert, fällt neben der Freistellung von Beiträgen auch die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente an.

Es existieren zwei mögliche Auszahlungsweisen der BU Rente – zum einen eine Pauschalregelung, die am meisten verbreitet ist, und zum anderen die Staffelregelung, der sich manche wenige Anbieter bedienen.

Bei der Pauschalregelung wird der volle Rentenbeitrag ab 50 % der bescheinigten Berufsunfähigkeit ausgezahlt, unter 50 % gibt es keine Leistungen. Bei der Staffelregelung fließen verminderte Zahlungen schon bei einer Berufsunfähigkeit von 25 %, allerdings gibt es den vollen Beitrag erst ab 75 % der Berufsunfähigkeit. Die untere Tabelle verdeutlicht dies:

Grad der Berufsunfähigkeit Ausgezahlter Anteil der BU-Rente
Pauschalregelung Staffelregelung
>25%
25% 25%
50% 100% 50%
75% 100% 100%